Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Hinweise für Gerolstein: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Gerolstein
Es gibt viele Senioren, die auch im hohen Alter noch keine Pflege benötigen. Für diese Menschen ist eine gesundheitsfördernde und präventive Beratung im direkten Gespräch wichtig. Dort erhalten sie Tipps und erfahren Maßnahmen, damit sie so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld ein selbstständiges, selbst bestimmtes und zufriedenes Leben führen können.
Die Gemeindeschwester plus stellt Kontakte her und fördert Nachbarschaftshilfen. Bei Bedarf zur Grund- und/oder Behandlungspflege nimmt sie Kontakt zum ortsnahen Pflegestützpunkt auf.
Kontakt
Frau Elisabeth Reinarz06591 94920-253
0151 933 27 100
Caritas-Mehrgenerationenhaus
Raderstraße 9
54568 Gerolstein
https://www.gerolstein.de/aktuelles/news/gemeindeschwester-plus/
Es gibt viele Senioren, die auch im hohen Alter noch keine Pflege benötigen. Für diese Menschen ist eine gesundheitsfördernde und präventive Beratung im direkten Gespräch wichtig. Dort erhalten sie Tipps und erfahren Maßnahmen, damit sie so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld ein selbstständiges, selbst bestimmtes und zufriedenes Leben führen können.
Die Gemeindeschwester plus stellt Kontakte her und fördert Nachbarschaftshilfen. Bei Bedarf zur Grund- und/oder Behandlungspflege nimmt sie Kontakt zum ortsnahen Pflegestützpunkt auf.
Kontakt
Frau Elisabeth Reinarz06591 94920-253
0151 933 27 100
Caritas-Mehrgenerationenhaus
Raderstraße 9
54568 Gerolstein
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Online-Dienst
Antrag auf Leistungen der Grundsicherung (Wiederholungsantrag)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Aktuelles
Der Landkreis Vulkaneifel mit der Kreisverwaltung Vulkaneifel umfasst die Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein, Hillesheim, Kelberg und Obere Kyll.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 12 20
54543 Daun
Kontakt
Verbandsgemeinde Gerolstein - 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Elena Kirwel
Besucheranschrift
E-Mail: elena.kirwel@gerolstein.de
Telefon Festnetz: 06591 13-1048
Fax: 06591 13-9000
Frau Bettina Clemens
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06591 13-1015
E-Mail: bettina.clemens@gerolstein.de
Fax: 06591 13-9000
Herr Fabian Kallenbach
Besucheranschrift
Fax: 06591 13-9000
E-Mail: fabian.kallenbach@gerolstein.de
Telefon Festnetz: 06591 13-1070
Frau Moira Moos
Internet
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Kontakt
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Kontakt
Kontaktperson
Sandra Kleber
Verbandsgemeinde Gerolstein - 3.4 - Soziales
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
E-Mail: post@gerolstein.de
Telefon Festnetz: 06591 13-0
Kontaktperson
Frau Moira Moos
Frau Bettina Clemens
Herr Fabian Kallenbach
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06591 13-1070
Fax: 06591 13-9000
E-Mail: fabian.kallenbach@gerolstein.de
Frau Elena Kirwel
Besucheranschrift
E-Mail: elena.kirwel@gerolstein.de
Telefon Festnetz: 06591 13-1048
Fax: 06591 13-9000
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Unterhalt, soziale Hilfen, Lebensunterhalt, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Sozialamt, Sozialleistungen, Alterssicherung, Unterhaltsleistung