Kreisverwaltung Vulkaneifel - Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Kontakt
Zuständigkeit für
Kreis Vulkaneifel (Rheinland-Pfalz)
- Ausbildungsförderung: Änderungen bekanntgeben
- Ausbildungsförderung beraten
- Ausbildungsförderung Bewilligung
- Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte
- Berufliche Aufstiegsfortbildungsförderung beantragen
- Elterngeld beantragen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Nichtsesshaftenhilfe, Sozialhilfe) beanspruchen
- Landesblindengeld