Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Hinweise für Gerolstein: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Es gibt viele Senioren, die auch im hohen Alter noch keine Pflege benötigen. Für diese Menschen ist eine gesundheitsfördernde und präventive Beratung im direkten Gespräch wichtig. Dort erhalten sie Tipps und erfahren Maßnahmen, damit sie so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld ein selbstständiges, selbst bestimmtes und zufriedenes Leben führen können.

    Die Gemeindeschwester plus stellt Kontakte her und fördert Nachbarschaftshilfen. Bei Bedarf zur Grund- und/oder Behandlungspflege nimmt sie Kontakt zum ortsnahen Pflegestützpunkt auf.

    Kontakt

    Frau Elisabeth Reinarz

    06591 94920-253

    0151 933 27 100

    Frau Michaela Merx

    06591 94920-253

    0151 102 875 47

    https://www.gerolstein.de/aktuelles/news/gemeindeschwester-plus/

    Online-Dienst

    Antrag auf Leistungen der Grundsicherung (Wiederholungsantrag)

    ID: L100039_243099098

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vulkaneifel

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

    Postfachadresse

    Postfach 12 20

    54543 Daun

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6592 933-0

    Fax: +49 6592 9850-33

    E-Mail: kv-daun@vulkaneifel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Gerolstein - 3 - Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Kyllweg 1

    54568 Gerolstein

    Kontakt

    Fax: 06591 13-9000

    Telefon Festnetz: 06591 13-0

    E-Mail: post@gerolstein.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Vulkaneifel - Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 - 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06592 933-0

    Fax: 06592 933-6284

    E-Mail: sozialamt@vulkaneifel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Vulkaneifel - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 - 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06592 933-0

    Fax: 06592 933-6284

    E-Mail: sozialamt@vulkaneifel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Gerolstein - 3.4 - Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Kyllweg 1

    54568 Gerolstein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06591 13-0

    E-Mail: post@gerolstein.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sozialleistungen, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Unterhalt, Sozialamt, Alterssicherung, soziale Hilfen, Unterhaltsleistung, Lebensunterhalt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de