Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Hinweise für Mainz: KFZ: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Wenn Sie Ihr Kennzeichen im Anschluss reservieren möchten, empfehlen wir Ihnen das Fahrzeug bei der kennzeichenführenden Zulassungsstelle außer Betrieb zu setzen. Die Reservierung kann entweder auf das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug (falls Sie es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zulassen möchten) oder auf Sie als Halter:in des Fahrzeugs erfolgen.
Sie können Ihr Kennzeichen auf Wunsch mitnehmen, wenn Sie Ihren Wohnort wechseln. Wenn Sie das Fahrzeug nach dem Wechsel Ihres Wohnortes außer Betrieb setzen, erlischt Ihr Anspruch auf das Kennzeichen. Auch eine Reservierung ist dann nicht möglich.
Sie können die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs vor Ort in der Zulassungsstelle oder online beantragen. Für den Online-Antrag benötigen Sie die neuen Stempelplaketten und die Zulassungsbescheinigung Teil I. Die anfallenden Gebühren können Sie über das ePayment-System begleichen.
Ablauf
Wir entwerten die Kennzeichen des Fahrzeugs und tragen das Datum der Außerbetriebsetzung in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ein.
Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs können Sie deutschlandweit beantragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir "fremde" Kennzeichen in Mainz nur bearbeiten können, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Andernfalls wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde, bei der das Fahrzeug zugelassen ist.
Kennzeichenreservierung
- Möglich nur für Kennzeichen aus dem Zulassungsbezirk Mainz
- Maximal ein Jahr auf Fahrzeug oder Halter:in
Antragstellung
- Persönlich oder in Vertretung durch eine dritte Person
- Online
Wenn Sie die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs während der Öffnungszeiten der Zulassungsstelle vor Ort beantragen möchten, vereinbaren Sie bitte online einen Termin. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Download-Bereich.
Online-Dienste
Fahrzeug abmelden
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde, Online-Terminvereinbarung
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zuständige Stelle
Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle)
Beschreibung
Das Sachgebiet ist verantwortlich für die Anmeldung, Umschreibung, Abmeldung, die Änderung von Fahrzeugdokumenten sowie die Halterdatenauskunft und die Ausstellung von Fahrzeugpapieren. Wir sorgen dafür, dass alle Zulassungsprozesse reibungslos und effizient ablaufen.
Links zu unseren Online-Services, Informationen über erforderliche Unterlagen sowie nähere Erläuterungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung.
Die Zulassungsbehörde ist nur für das Stadtgebiet Mainz zuständig.
Der Link zur Online-Terminvergabe finden Sie unter dem Reiter "Öffnungszeiten".
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3820
55028 Mainz
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bärbel Becker
Frau Lokstein
Herr Strunk
Frau Gerhardt
Frau Farid Hosseinpour
Herr Cucchiara
Herr Filippo Di Natale
Herr Conti Gallenti
Frau Baron
Herr Kumerics
Frau Kalbfuß
Stichwörter
ZulassungsstelleZulassungKFZ Zulassung31.03.0231030231 03 02KFZzulassungi-KfzOnline-Zulassung
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Hinweise für Mainz: KFZ: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Sofort vor Ort
Die Wartezeit ist abhängig vom Publikumsandrang.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15,90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2,10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Mainz: KFZ: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Bar / EC
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 28.02.2024
Stichwörter
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