Landeshauptstadt Mainz - KFZ-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle)
Beschreibung
Am 1. September 2023 ist eine Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten, mit der es rechtlich ermöglicht wurde, die Online Zulassung von Fahrzeugen in vielen weiteren Fallkonstellationen nutzen zu können (beispielsweise Zuteilung von Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen oder das sofortige Losfahren mit ungestempelten Kennzeichen).
Die technische Umsetzung der neuen Online Funktionen, die als i-Kfz Stufe 4 bezeichnet werden, ist mit mehr Aufwand verbunden, als dies zu erwarten war. Zudem sind aufgrund verschiedener Cyberangriffe die Anforderungen an die IT-Sicherheit nochmals erhöht worden.
Aus diesen Gründen können in Rheinland-Pfalz die Programme zur Nutzung von i-Kfz Stufe 4 derzeit nicht freigeschaltet werden.
Darüber hinaus können ab dem 1. Februar 2024, aufgrund erhöhter IT-Sicherheitsanforderungen, die bisherigen Funktionen der Online Zulassung von Fahrzeugen (i-Kfz Stufe 3) nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.
Die Abschaltung von i-Kfz Stufe 3 und die verspätete Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 ist zwar sehr bedauerlich, diese Maßnahmen liegen außerhalb unserer und der Einflusssphäre der rheinland-pfälzischen Zulassungsbehörden. Wir bitten daher für die jetzige und für alle Seiten höchst unbefriedigende Situation um Verständnis; wir hätten uns vielmehr einen nahtlosen Übergang zur Stufe 4 gewünscht.
Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, vereinbaren Sie bitte vorher online einen Termin.
Der Online-Terminkalender steht nicht für Autohäuser, Zulassungsdienste und Kraftfahrzeughandel zur Verfügung. Diese Vorgänge können Sie zwischen 8 Uhr und 11 Uhr ohne Termin zur Bearbeitung abgeben bzw. abholen.
Bitte beachten Sie, dass die Zulassungsbehörde Mainz nur für das Stadtgebiet Mainz zuständig ist.
Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der KFZ-Zulassung gebucht werden können.
Aufgaben der KFZ-Zulassungsbehörde
- Neuzulassung
- Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeuges
- Umschreibung innerhalb und von außerhalb mit und ohne Halterwechsel
- Außerbetriebsetzung
- Wiederzulassung
- Umkennzeichnung
- Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen
- Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen
- Fahrtenbuchauflagen
- Erteilung von Halterauskünften
Informationen über erforderliche Unterlagen sowie nähere Erläuterungen zu den Aufgaben der KFZ-Zulassungsbehörde entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3820
55028 Mainz
Öffnungszeiten
Aktuell: Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen. Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle Montag, Mittwoch und Feitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen   Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können. Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen. Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss! Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.