Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
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zuständige Stelle
Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Bad Kreuznach - Sachgebiet Kfz-Zulassungsstelle
Beschreibung
An-, Um- und Abmeldung von Fahrzeugen, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich Kfz-Zulassung
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr.: 07.30 - 12.30 Uhr Do. Nachmittag: 14.00 - 18.00 Uhr Keine Kreditkartenzahlung möglich! Ein Besuch ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Link zur Online-Terminvergabe
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jacqueline Juschka (Kfz-Zulassung)
Besucheranschrift
E-Mail: jacqueline.juschka@bad-kreuznach.de
Telefon Festnetz: 0671 800-281
Fax: 0671 800-249
Frau Melanie Arnhold (KFZ-Zulassung)
Besucheranschrift
Fax: 0671 800-249
E-Mail: melanie.arnhold@bad-kreuznach.de
Telefon Festnetz: 0671 800-419
Frau Jessica Antweiler (Kfz-Zulassung)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0671 800-123
E-Mail: jessica.antweiler@bad-kreuznach.de
Fax: 0671 800-249
Frau Katrin Schmidtke (KFZ-Zulassung)
Besucheranschrift
E-Mail: katrin.schmidtke@bad-kreuznach.de
Fax: 0671 800-249
Telefon Festnetz: 0671 800-412
Frau Carole Diehm (KFZ-Zulassung)
Besucheranschrift
E-Mail: carole.diehm@bad-kreuznach.de
Telefon Festnetz: 0671 800-124
Fax: 0671 800-249
Internet
Weitere Informationen
An-, Um- und Abmeldung von Fahrzeugen, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich Kfz-Zulassung
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 3 - Kfz. Zulassungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.9 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.1 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 28.02.2024
Stichwörter
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