Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 3 - Kfz. Zulassungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
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Öffnungszeiten
Hauptstelle Bad Kreuznach
Montag bis Freitag: 7.30 bis 12.00 Uhr (Annahmeschluss um 11.45 Uhr)
Donnerstag: zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr (Annahmeschluss 17.45 Uhr)
Außenstelle Kirn
Montag bis Freitag: 7.30 bis 11.45 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Zuständigkeit für
Kreis Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz)
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Den Ersatz der Betriebserlaubnis von Einzelfahrzeugen nach Ver-lust beantragen
- Den Ersatz der Betriebserlaubnis von zulassungsfreien Fahrzeugen nach Verlust beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Die Erlaubnis für den Betrieb von Einzelfahrzeugen beantragen
- Die Erlaubnis für den Betrieb von Fahrzeugteilen beantragen
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Kfz: Halteranfrage
- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen