Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Beschreibung
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
- bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Online-Dienste
Erstzulassung eines Fahrzeuges beantragen bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach
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Vertrauensniveau
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Kfz-Wiederzulassung
Beschreibung
Die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz über das Internet ist nur für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden möglich. Sie benötigen den neuen Personalausweis/ elektronischen Aufenthaltstitel mit Onlinefunktionalität (eID).
Die Bezahlung erfolgt über das angebotene E-Paymentsystem z. Bsp. via Kreditkarte (MasterCard, Visa) oder giropay.
Nach Abschluss des Vorganges erhalten Sie über die erfolgreiche Wiederzulassung von der Zulassungsstelle eine Information.
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Bad Kreuznach - Sachgebiet Kfz-Zulassungsstelle
Beschreibung
Fahrzeuganmeldung, Fahrzeugummeldung, Fahrzeugabmeldung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr.: 07.30 - 12.30 Uhr Do. Nachmittag: 14.00 - 18.00 Uhr Keine Kreditkartenzahlung möglich! Ein Besuch ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Link zur Online-Terminvergabe
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jacqueline Juschka (Kfz-Zulassung)
Frau Jessica Antweiler (Kfz-Zulassung)
Frau Carole Diehm (KFZ-Zulassung)
Besucheranschrift
Fax: 0671 800-249
Telefon Festnetz: 0671 800-124
E-Mail: carole.diehm@bad-kreuznach.de
Frau Katrin Schmidtke (KFZ-Zulassung)
Frau Melanie Arnhold (KFZ-Zulassung)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0671 800-419
Fax: 0671 800-249
E-Mail: melanie.arnhold@bad-kreuznach.de
Internet
Formulare
Vordruck
Formular
bei KFZ-Zulassungen
Weitere Informationen
An-, Um- und Abmeldung von Fahrzeugen, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich Kfz-Zulassung
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 3 - Kfz. Zulassungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 671 803-0
Fax: +49 671 803-1249
Internet
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
- Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
bei Vertretung durch einen Dritten:
- Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
- Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
- bei Zulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei Änderungen am Fahrzeug:
- Vorlage einer Betriebserlaubnis
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung in der Regel sofort.
Kosten
für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden: Verwaltungsgebühr 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.80 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für die Wahl eines Wunschkennzeichen: Verwaltungsgebühr 10.20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.03.2024
Stichwörter
Neuwagenzulassung, Neufahrzeug zulassen, Neufahrzeugzulassung, Fahrzeug anmelden, Kfz-Zulassung, Wohnmobil zulassen, Motorrad anmelden, Neuwagen zulassen, Auto anmelden, Lkw anmelden, Straßenzulassung, Anhänger anmelden, Anhänger zulassen, Neuwagen anmelden, Wohnmobil anmelden, Auto Zulassen, Neuzulassung, Kfz erstmals zulassen, Pkw erstmals zulassen, Bus anmelden, Motorrad zulassen, Bus zulassen, Lkw zulassen