Zulassung zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung. Bis zur Erteilung der Genehmigung kann die Behörde zulassen, dass Sie das Abwasser schon vorher einleiten dürfen.
Beschreibung
Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlagen einleiten möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Genehmigung warten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn der Einleitung zulassen. Diesen müssen Sie beantragen.
Online-Dienst
Antrag auf Zulassung vorzeitigen Beginns zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
- Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit in Rheinland-Pfalz obliegt den Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord beziehungsweise Süd.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Süd.
Ansprechpartner
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Beschreibung
Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd:
Als Behörde der Mittelinstanz zwischen Ministerien und den Kommunalverwaltungen arbeiten wir im südlichen Rheinland-Pfalz für die Menschen und die Umwelt in dieser Region, die auch im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen. Die SGD Süd erfüllt dabei vielfältige Aufgaben.
Gewerbeaufsicht
Die SGD Süd stellt unter anderem die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowohl auf den Gebieten des Strahlen-, Arbeits-, Immissions- und Verbraucherschutzes als auch in den Rechtsbereichen Gefahrstoffe, Gentechnik und Sprengstoff im Rahmen eines dialogorientierten Vollzugs sicher.
Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Die Aufgaben liegen insbesondere in der Durchführung von umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Hier werden u.a. Verfahren für Hochwasserschutz und Retentionsräume, Kläranlagen oder Abfallanlagen durchgeführt. In die Zuständigkeit der SGD Süd fällt die Sanierung von Altlasten. Ebenfalls hier angesiedelt ist die Obere Fischereibehörde. Ausgewählte Aufgabenfelder sind:
- Gewässerbewirtschaftung,
- Gewässeraufsicht,
- Gewässerentwicklung und Wasserrahmenrichtlinie,
- Wasserversorgung,
- Landwirtschaftliche Beregnung,
- Bau und Unterhaltung von Hochwasserschutzeinrichtungen,
- Bodenschutz mit Sanierungsmaßnahmen.
Raumordnung, Naturschutz, Bauwesen, Enteignung sowie Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Die Bereiche Raumordnung und Landesplanung, der Naturschutz, das Bauwesen sowie die Enteignung gehören zu den Kernaufgaben der SGD Süd als Bündelungsbehörde. Im Zuge ihrer Genehmigungs-/Fachaufsichts-/und Beratungsfunktion leistet sie einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen und positiven Entwicklung der Region.
Im Hinblick auf die Nachbarländer Frankreich und die Schweiz ist die SGD Süd im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in verschiedenen Gremien aktiv vertreten.
Einheitlicher Ansprechpartner
Die SGD Süd hat ab dem 28. Dezember 2009 die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie und steht allen Unternehmen und Existenzgründern unterstützend zu Seite. Der EAP informiert und berät über die Anforderungen, Verfahren und Modalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit benötigt werden. Er wickelt darüber hinaus auf Wunsch die Verfahren ab, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aufgrund Bundes- oder Landesrecht erforderlich sind. Die Abwicklungsmöglichkeit über den EAP ergibt sich im Einzelfall aus dem Fachrecht für Genehmigungen und Erlaubnisse, z.B. nach dem Gewerbe- und Handwerksrecht oder dem Landeswassergesetz. Die Inanspruchnahme des EAP ist kostenfrei.
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Neustadt an der Weinstraße - Hbf
Postfachadresse
Postfach 10 02 62
67402 Neustadt an der Weinstraße
Öffnungszeiten
Montag 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf vorzeitigen Beginn zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
- gegebenenfalls Dokumente, wie zum Beispiel Stellungnahmen, die Ihr Interesse am vorzeitigen Beginn begründen
Voraussetzungen
Die Zulassung wird erteilt, wenn
- bereits ein Genehmigungsantrag gestellt wurde,
- mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers oder der Antragstellerin gerechnet werden kann,
- an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin besteht,
- und der Antragsteller oder die Antragstellerin sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 58 IV i. V. m § 17 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Zulassung der Einleitung von Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage - vorzeitiger Beginn bei der für die Genehmigung zuständigen Stelle.
- Diese prüft Ihren Antrag und das berechtigte persönliche oder öffentliche Interesse an einem vorzeitigen Beginn der Abwassereinleitung.
- Sie reichen gegebenenfalls angeforderte Unterlagen nach.
- Sie verpflichten sich, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
- Die zuständige Stelle genehmigt den vorzeitigen Beginn der Abwassereinleitung.
- Sie erhalten einen Zulassungsbescheid von der zuständigen Stelle sowie gegebenenfalls eine Gebührenrechnung.
- Sie begleichen gegebenenfalls die Gebührenrechnung.
- Sie können mit der vorzeitigen Einleitung des Abwassers in eine öffentliche Abwasseranlage beginnen.
Fristen
Sie dürfen mit der Einleitung erst mit Erteilung der Zulassung des vorzeitigen Beginns beginnen. Beantragen Sie diese daher rechtzeitig - mindestens einen Monat - vor der Einleitung des Abwassers in eine öffentliche Abwasseranlage.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge, den vorgelegten Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren und vom Bearbeitungsstand des Genehmigungsantrags ab.
Sie beträgt mindestens einen Monat.
Kosten
Die Kosten für die Zulassung des vorzeitigen Beginns liegen gemäß der Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Umwelt-rechts vom 28. August 2019, Anlage Besonderes Gebührenverzeich-nis auf dem Gebiet des Umweltrechts, Ziffer 11.1.7 zwischen 16,10 bis 1.060,00 €. Gegebenenfalls fallen zusätzliche Auslagen (Kosten für förmliche Zustellung oder öffentliche Bekanntmachungen) an.: Gebühr ab 16.10 EUR bis 1060.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.02.2023
Stichwörter
Wasserhaushaltsgesetz, Mischwassereinleitung, Einleitung, Mischwasserkanalisation, Genehmigung, Schmutzwassereinleitung, Gewerbliches Abwasser, Abwasser, Industrielles Abwasser, Indirekteinleitung, Schmutzwasser, Kläranlage, Klärwerk, Trennsysteme