Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Aktuelles

In den räumlichen Gebieten der Pfalz und von Rheinhessen obliegen der SGD Süd Aufgaben der Gewerbeaufsicht (Arbeits- und Immissionsschutzes, Strahlenschutz, Gentechnikrecht, Verbraucherschutz), des Umweltschutzes (Wasserwirtschaft, einschließlich Fischereirecht, Abfallwirtschaft und Bodenschutz), der Raumordnung, der Landesplanung, des Bauwesens und des Naturschutzes.

Beschreibung

Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd:

Als Behörde der Mittelinstanz zwischen Ministerien und den Kommunalverwaltungen arbeiten wir im südlichen Rheinland-Pfalz für die Menschen und die Umwelt in dieser Region, die auch im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen. Die SGD Süd erfüllt dabei vielfältige Aufgaben.

Gewerbeaufsicht

Die SGD Süd stellt unter anderem die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowohl auf den Gebieten des Strahlen-, Arbeits-, Immissions- und Verbraucherschutzes als auch in den Rechtsbereichen Gefahrstoffe, Gentechnik und Sprengstoff im Rahmen eines dialogorientierten Vollzugs sicher.

Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz

Die Aufgaben liegen insbesondere in der Durchführung von umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Hier werden u.a. Verfahren für Hochwasserschutz und Retentionsräume, Kläranlagen oder Abfallanlagen durchgeführt. In die Zuständigkeit der SGD Süd fällt die Sanierung von Altlasten. Ebenfalls hier angesiedelt ist die Obere Fischereibehörde. Ausgewählte Aufgabenfelder sind:

  • Gewässerbewirtschaftung,
  • Gewässeraufsicht,
  • Gewässerentwicklung und Wasserrahmenrichtlinie,
  • Wasserversorgung,
  • Landwirtschaftliche Beregnung,
  • Bau und Unterhaltung von Hochwasserschutzeinrichtungen,
  • Bodenschutz mit Sanierungsmaßnahmen.

Raumordnung, Naturschutz, Bauwesen, Enteignung sowie Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Die Bereiche Raumordnung und Landesplanung, der Naturschutz, das Bauwesen sowie die Enteignung gehören zu den Kernaufgaben der SGD Süd als Bündelungsbehörde. Im Zuge ihrer Genehmigungs-/Fachaufsichts-/und Beratungsfunktion leistet sie einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen und positiven Entwicklung der Region.
Im Hinblick auf die Nachbarländer Frankreich und die Schweiz ist die SGD Süd im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in verschiedenen Gremien aktiv vertreten.

Einheitlicher Ansprechpartner

Die SGD Süd hat ab dem 28. Dezember 2009 die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie und steht allen Unternehmen und Existenzgründern unterstützend zu Seite. Der EAP informiert und berät über die Anforderungen, Verfahren und Modalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit benötigt werden. Er wickelt darüber hinaus auf Wunsch die Verfahren ab, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aufgrund Bundes- oder Landesrecht erforderlich sind. Die Abwicklungsmöglichkeit über den EAP ergibt sich im Einzelfall aus dem Fachrecht für Genehmigungen und Erlaubnisse, z.B. nach dem Gewerbe- und Handwerksrecht oder dem Landeswassergesetz. Die Inanspruchnahme des EAP ist kostenfrei.

Adresse

Hausanschrift

Friedrich-Ebert-Straße 14

67433 Neustadt an der Weinstraße

Postanschrift

Postfach 10 02 62

67402 Neustadt an der Weinstraße

Öffnungszeiten

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Freitag 09:00 – 13:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 6321 99-0

Fax: +49 6321 99-2900

E-Mail: poststelle@sgdsued.rlp.de

Zuständigkeit für

Frankenthal (Pfalz)

Kaiserslautern

Koblenz

Kreis Ahrweiler (Rheinland-Pfalz)

Kreis Altenkirchen (Westerwald) (Rheinland-Pfalz)

Kreis Alzey-Worms (Rheinland-Pfalz)

Kreis Bad Dürkheim (Rheinland-Pfalz)

Kreis Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz)

Kreis Bernkastel-Wittlich (Rheinland-Pfalz)

Kreis Birkenfeld (Rheinland-Pfalz)

Kreis Cochem-Zell (Rheinland-Pfalz)

Kreis Donnersbergkreis (Rheinland-Pfalz)

Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm (Rheinland-Pfalz)

Kreis Germersheim (Rheinland-Pfalz)

Kreis Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz)

Kreis Kusel (Rheinland-Pfalz)

Kreis Mainz-Bingen (Rheinland-Pfalz)

Kreis Mayen-Koblenz (Rheinland-Pfalz)

Kreis Neuwied (Rheinland-Pfalz)

Kreis Rhein-Hunsrück-Kreis (Rheinland-Pfalz)

Kreis Rhein-Lahn-Kreis (Rheinland-Pfalz)

Kreis Rhein-Pfalz-Kreis (Rheinland-Pfalz)

Kreis Südliche Weinstraße (Rheinland-Pfalz)

Kreis Südwestpfalz (Rheinland-Pfalz)

Kreis Trier-Saarburg (Rheinland-Pfalz)

Kreis Vulkaneifel (Rheinland-Pfalz)

Kreis Westerwaldkreis (Rheinland-Pfalz)

Landau in der Pfalz

Ludwigshafen am Rhein

Mainz

Neustadt an der Weinstraße

Pirmasens

Rheinland-Pfalz

Speyer

Trier

Worms

Zweibrücken

früher: Reg.-Bez. Rheinhessen-Pfalz (Rheinland-Pfalz)

Version

Technisch erstellt am 09.02.2010

Technisch geändert am 10.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017