Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.
Beschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,
- die für den Anspruch wichtig sein können oder
- über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Online-Dienst
Unterhaltsvorschuss
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 2.1 - Jugendamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sophie Michels
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7297
E-Mail: Sophie.Hans@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-297
Frau Judith Reuter
Besucheranschrift
E-Mail: Judith.Reuter@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7242
Telefon Festnetz: 02641 975-242
Frau Annette Deupmann
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7547
E-Mail: Annette.Deupmann@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-547
Frau Daniela Baginski
Frau Ulrike Karst
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7374
Telefon Festnetz: 02641 975-374
E-Mail: Ulrike.Karst@kreis-ahrweiler.de
Internet
Voraussetzungen
- Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
- Es liegen Änderungen vor.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
- Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Broschüre zum Unterhaltsvorschuss zum Download auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Informationen zu Änderungen ab dem 01.Januar 2024 zum Unterhaltsvorschuss auf Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 05.01.2023
Stichwörter
Jugendamt, Unterhaltsvorschuss, Änderung mitteilen, Alleinerziehend, Unterhalt