Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 2.1 - Jugendamt
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Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
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Zuständigkeit für
Kreis Ahrweiler (Rheinland-Pfalz)
- Adoption eines ausländischen Kindes Begleitung erhalten
- Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt
- Adoption Vermittlungsakten Einsicht erhalten
- Adoption Widerrufserklärung des Kindes beurkunden
- Adoptionsverfahren und Adoptionsvermittlung
- Allgemeine Vollzeitpflege Begleitung bei Pflegekindern erhalten
- Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung
- Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
- Beantragung der Jugendleitercard
- Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
- Elternbeitrag festsetzen
- Elternbeitrag übernehmen
- Elterngeld - Berechnung
- Elterngeld beantragen
- Elterngeld Beratung beanspruchen
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
- Erziehungshilfe in Vollzeitpflege gewähren
- Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes
- Geltendmachung von Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren
- Hilfe für junge Volljährige beantragen
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Hilfeplan aufstellen
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
- Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden
- Mutterschaftsanerkennung
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Unterhaltsansprüche beurkunden lassen
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und an die zuständigen Behörden weiterleiten.
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und verfolgen.
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen.
- Unterhaltsheranziehung
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
- Vaterschaftsfeststellung Beratung erhalten
- Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge beurkunden
- Vormundschaft und Pflegschaft übernehmen