Wasserbuch Bereitstellung

    Bereitstellung vom Wasserbuch beantragen

    Sie suchen ein Wasserrecht? Dann können Sie über das Wasserbuch gezielt Ihre Suche nach Wasserrechten durch Angabe von Thema und Verwaltungseinheit starten.

    Beschreibung

    Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch. Verzeichnet sind Wasserrechte und Angaben zu wasserwirtschaftlich begründeten Schutzgebieten. Zudem stellt es Umweltinformationen bereit und ist bedeutend für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Das Verzeichnis dient dem Überblick und dem Nachweis über Entscheidungen der Behörden.

    In einem Wasserbuch werden insbesondere festgehalten:

    • erteilte Erlaubnisse und Bewilligungen sowie alte Rechte und alte Befugnisse,
    • Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen,
    • Wasserschutzgebiete,
    • Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete.

    Die Einsicht in das Wasserbuch ist für jede Person möglich. Die Bereitstellung des Wasserbuchs erfolgt durch die einzelnen Länder.

    Das Land Rheinland-Pfalz stellt hierzu eine Fachanwendung zur Verfügung, das digitale Wasserbuch (DigiWab).

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Wasserbuch Auskünfte beantragen

    Das Land Rheinland-Pfalz stellt hierzu eine Fachanwendung zur Verfügung, das digitale Wasserbuch (DigiWab).

    Online-Dienst

    Digitales Wasserbuch (SGD Süd)

    ID: L100039_309048730

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 29.01.2025

    Technisch geändert am 29.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Süd.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Wasserbuch Auskünfte beantragen

    Die Zuständigkeit obliegt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Süd.

    Ansprechpartner

    Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

    Aktuelles

    In den räumlichen Gebieten der Pfalz und von Rheinhessen obliegen der SGD Süd Aufgaben der Gewerbeaufsicht (Arbeits- und Immissionsschutzes, Strahlenschutz, Gentechnikrecht, Verbraucherschutz), des Umweltschutzes (Wasserwirtschaft, einschließlich Fischereirecht, Abfallwirtschaft und Bodenschutz), der Raumordnung, der Landesplanung, des Bauwesens und des Naturschutzes.

    Beschreibung

    Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd:

    Als Behörde der Mittelinstanz zwischen Ministerien und den Kommunalverwaltungen arbeiten wir im südlichen Rheinland-Pfalz für die Menschen und die Umwelt in dieser Region, die auch im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen. Die SGD Süd erfüllt dabei vielfältige Aufgaben.

    Gewerbeaufsicht

    Die SGD Süd stellt unter anderem die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowohl auf den Gebieten des Strahlen-, Arbeits-, Immissions- und Verbraucherschutzes als auch in den Rechtsbereichen Gefahrstoffe, Gentechnik und Sprengstoff im Rahmen eines dialogorientierten Vollzugs sicher.

    Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz

    Die Aufgaben liegen insbesondere in der Durchführung von umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Hier werden u.a. Verfahren für Hochwasserschutz und Retentionsräume, Kläranlagen oder Abfallanlagen durchgeführt. In die Zuständigkeit der SGD Süd fällt die Sanierung von Altlasten. Ebenfalls hier angesiedelt ist die Obere Fischereibehörde. Ausgewählte Aufgabenfelder sind:

    • Gewässerbewirtschaftung,
    • Gewässeraufsicht,
    • Gewässerentwicklung und Wasserrahmenrichtlinie,
    • Wasserversorgung,
    • Landwirtschaftliche Beregnung,
    • Bau und Unterhaltung von Hochwasserschutzeinrichtungen,
    • Bodenschutz mit Sanierungsmaßnahmen.

    Raumordnung, Naturschutz, Bauwesen, Enteignung sowie Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

    Die Bereiche Raumordnung und Landesplanung, der Naturschutz, das Bauwesen sowie die Enteignung gehören zu den Kernaufgaben der SGD Süd als Bündelungsbehörde. Im Zuge ihrer Genehmigungs-/Fachaufsichts-/und Beratungsfunktion leistet sie einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen und positiven Entwicklung der Region.
    Im Hinblick auf die Nachbarländer Frankreich und die Schweiz ist die SGD Süd im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in verschiedenen Gremien aktiv vertreten.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Die SGD Süd hat ab dem 28. Dezember 2009 die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie und steht allen Unternehmen und Existenzgründern unterstützend zu Seite. Der EAP informiert und berät über die Anforderungen, Verfahren und Modalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit benötigt werden. Er wickelt darüber hinaus auf Wunsch die Verfahren ab, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aufgrund Bundes- oder Landesrecht erforderlich sind. Die Abwicklungsmöglichkeit über den EAP ergibt sich im Einzelfall aus dem Fachrecht für Genehmigungen und Erlaubnisse, z.B. nach dem Gewerbe- und Handwerksrecht oder dem Landeswassergesetz. Die Inanspruchnahme des EAP ist kostenfrei.

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 14

    67433 Neustadt an der Weinstraße

    Postanschrift

    Postfach 10 02 62

    67402 Neustadt an der Weinstraße

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Freitag 09:00 – 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6321 99-0

    Fax: +49 6321 99-2900

    E-Mail: poststelle@sgdsued.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010

    Technisch geändert am 10.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Das digitale Wasserbuch für „Jedermann“ kann ohne Nutzerkonto eingesehen werden.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Wasserbuch Auskünfte beantragen

    Das digitale Wasserbuch für „Jedermann“ kann ohne Nutzerkonto eingesehen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • ggf. Widerspruch (je nach Bundesland)
    • anschließend Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Wasserbuch Auskünfte beantragen

    2 bis 4 Wochen

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 26.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2021

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    Umweltinformationen, Bewilligung, Schmutzwasser, Plangenehmigung, Gewässer, Gewässerausbau, Erlaubnis, Regenwasser, Planfeststellung, Wasserschutzgebiete, Gehobene Erlaubnis, Wasserrecht, Auskünfte, Wasserbuch, Niederschlagswasserversickerung, online, Brauchwasser, DigiWab

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020