Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderung Kostenübernahme

    Vollstationäre Pflege Kosten für Menschen mit Behinderung übernehmen

    Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen oder besonderen Wohnformen.

    Beschreibung

    Leben Sie als Mensch mit Behinderung (Pflegegrad 2 bis 5) in einer vollstationären Einrichtung, in der

    • die Teilhabe am Arbeitsleben,
    • an Bildung
    • die soziale Teilhabe,
    • die schulische Ausbildung oder
    • die Erziehung von Menschen mit Behinderungen

    im Vordergrund stehen?

    Dann übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent der Kosten.  

    Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall je Kalendermonat 266 Euro nicht überschreiten.

    Dies gilt auch für besondere Wohnformen (mehrere Personen mit Behinderung gemeinsam in einem Wohnheim/einer Wohngruppe). Dabei müssen

    • das gemeinsame Wohnen und die Eingliederung in die Gesellschaft im Vordergrund stehen,
    • das Wohn- und Betreuungsgesetz Anwendung finden,
    • der Umfang der Betreuung weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entsprechen.

    Beanspruchen Sie für die Tage, an denen Sie zu Hause gepflegt und betreut werden, anteiliges Pflegegeld, gelten die Tage der An- und Abreise als volle Tage der häuslichen Pflege.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Soziale Hilfen I (Ref. 41)

    Adresse

    Hausanschrift

    Arzheimer Straße 1

    76829 Landau in der Pfalz

    Dienstgebäude 2

    Postanschrift

    An der Kreuzmühle 2

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

    Kontakt

    Fax: 06341 940-500

    Telefon Festnetz: 06341 940-701

    E-Mail: soziales@suedliche-weinstrasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Soziale Hilfen II (Ref. 42)

    Adresse

    Postanschrift

    An der Kreuzmühle 2

    76829 Landau in der Pfalz

    Hausanschrift

    Arzheimer Straße 1

    76829 Landau in der Pfalz

    Dienstgebäude 2

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06341 940-701

    Fax: 06341 940-500

    E-Mail: soziales@suedliche-weinstrasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

    Voraussetzungen

    • Pflegebedürftige sind in einer vollstationären Einrichtung für Menschen mit Behinderung untergebracht

    oder

    • leben in einer besonderen Wohnfor m
    • gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Leistung muss bei der Pflegekasse schriftlich beantragt werden

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer des Antrages hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab.

    Kosten

    Die Antragstellung ist kostenlos.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    besondere Wohnformen, vollstationäre Einrichtungen, Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen für Menschen mit Behinderung, soziale Teilhabe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de