Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Soziale Hilfen II (Ref. 42)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Kreis Südliche Weinstraße (Rheinland-Pfalz)
- Ausbildungsförderung: Änderungen bekanntgeben
- Ausbildungsförderung Bewilligung
- BAföG für einen Schulbesuch beantragen
- Berufliche Aufstiegsfortbildungsförderung beantragen
- Blindenhilfe beantragen
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Häusliche Pflege Kosten bei Verhinderung der Pflegeperson übernehmen
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Nichtsesshaftenhilfe, Sozialhilfe) beanspruchen
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen