Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Soziale Hilfen I (Ref. 41)
Adresse
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Kreis Südliche Weinstraße (Rheinland-Pfalz)
- Bildungspaket für bedürftige Kinder beantragen
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen
- Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Landesblindengeld
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung
- Schülerbeförderung Kostenerstattung in begründeten Ausnahmefällen
- Vollstationäre Pflege Kosten für Menschen mit Behinderung übernehmen
- Weiterleistung für Wohngeld beantragen
- Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
- Wohngeld Rückforderung
- Wohngeld Zahlung