Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Soziale Hilfen I (Ref. 41)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Kreis Südliche Weinstraße (Rheinland-Pfalz)
- Bildungspaket für bedürftige Kinder beantragen
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Landesblindengeld
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung
- Weiterleistung für Wohngeld beantragen
- Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
- Wohngeld Rückforderung
- Wohngeld Zahlung