Inbetriebnahme einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage zur Verwendung organischer Lösemittel oberhalb der Schwellenwerte anzeigen
Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage mit einem Lösemittelverbrauch oberhalb der Schwellenwerte in Betrieb nehme? Dann müssen Sie dies vorher bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage mit einem Lösemittelverbrauch oberhalb der Schwellenwerte in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Die Anzeigepflicht gilt für alle nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, deren Lösemittelverbrauch die Schwellenwerte nach Anhang I der 31. BImSchV übersteigen.
Maßgeblich für den Schwellenwert ist die Tätigkeit nach Anhang II der 31. BImSchV.
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Identifizierung
- Rechtverbindliche Unterschrift mittels Fernsignatur
zuständige Stelle
Zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion
Zuständigkeit
Zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion
Ansprechpartner
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Aktuelles
In den räumlichen Gebieten der Pfalz und von Rheinhessen obliegen der SGD Süd Aufgaben der Gewerbeaufsicht (Arbeits- und Immissionsschutzes, Strahlenschutz, Gentechnikrecht, Verbraucherschutz), des Umweltschutzes (Wasserwirtschaft, einschließlich Fischereirecht, Abfallwirtschaft und Bodenschutz), der Raumordnung, der Landesplanung, des Bauwesens und des Naturschutzes.
Beschreibung
Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd:
Als Behörde der Mittelinstanz zwischen Ministerien und den Kommunalverwaltungen arbeiten wir im südlichen Rheinland-Pfalz für die Menschen und die Umwelt in dieser Region, die auch im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen. Die SGD Süd erfüllt dabei vielfältige Aufgaben.
Gewerbeaufsicht
Die SGD Süd stellt unter anderem die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowohl auf den Gebieten des Strahlen-, Arbeits-, Immissions- und Verbraucherschutzes als auch in den Rechtsbereichen Gefahrstoffe, Gentechnik und Sprengstoff im Rahmen eines dialogorientierten Vollzugs sicher.
Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Die Aufgaben liegen insbesondere in der Durchführung von umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Hier werden u.a. Verfahren für Hochwasserschutz und Retentionsräume, Kläranlagen oder Abfallanlagen durchgeführt. In die Zuständigkeit der SGD Süd fällt die Sanierung von Altlasten. Ebenfalls hier angesiedelt ist die Obere Fischereibehörde. Ausgewählte Aufgabenfelder sind:
- Gewässerbewirtschaftung,
- Gewässeraufsicht,
- Gewässerentwicklung und Wasserrahmenrichtlinie,
- Wasserversorgung,
- Landwirtschaftliche Beregnung,
- Bau und Unterhaltung von Hochwasserschutzeinrichtungen,
- Bodenschutz mit Sanierungsmaßnahmen.
Raumordnung, Naturschutz, Bauwesen, Enteignung sowie Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Die Bereiche Raumordnung und Landesplanung, der Naturschutz, das Bauwesen sowie die Enteignung gehören zu den Kernaufgaben der SGD Süd als Bündelungsbehörde. Im Zuge ihrer Genehmigungs-/Fachaufsichts-/und Beratungsfunktion leistet sie einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen und positiven Entwicklung der Region.
Im Hinblick auf die Nachbarländer Frankreich und die Schweiz ist die SGD Süd im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in verschiedenen Gremien aktiv vertreten.
Einheitlicher Ansprechpartner
Die SGD Süd hat ab dem 28. Dezember 2009 die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie und steht allen Unternehmen und Existenzgründern unterstützend zu Seite. Der EAP informiert und berät über die Anforderungen, Verfahren und Modalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit benötigt werden. Er wickelt darüber hinaus auf Wunsch die Verfahren ab, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aufgrund Bundes- oder Landesrecht erforderlich sind. Die Abwicklungsmöglichkeit über den EAP ergibt sich im Einzelfall aus dem Fachrecht für Genehmigungen und Erlaubnisse, z.B. nach dem Gewerbe- und Handwerksrecht oder dem Landeswassergesetz. Die Inanspruchnahme des EAP ist kostenfrei.
Adresse
Hausanschrift
Neustadt an der Weinstraße - Hbf
Postanschrift
Postfach 10 02 62
67402 Neustadt an der Weinstraße
Öffnungszeiten
Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
Kontakt
Landesamt für Geologie und Bergbau
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Gebühren: nein
Kurmainz-Kaserne
Bus: 67
Kurmainz-Kaserne
Straßenbahn: 50,52,53
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 10 02 55
55133 Mainz
Kontakt
Stichwörter
LGB
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.02 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte
Beschreibung
Bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Dienstag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.  
Kontakt
E-Mail: gewerbe@worms.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Vollständige Anzeige mit den für die Anlage maßgeblichen Daten.
Formulare
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen Anzeige bei der Verwendung organischer Lösemittel in nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
Für die Anzeige finden Sie als Betreiber ein Formular zum Download auf nachstehenden Seiten:
Voraussetzungen
Sie möchten eine Anlage, deren Lösemittelverbrauch die Schwellenwerte nach Anhang I der 31. BImSchV übersteigt, in Betrieb nehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen Anzeige bei der Verwendung organischer Lösemittel in nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Anzeige mit den für die Anlage maßgeblichen Daten bei der für Sie zuständigen Behörde ein
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige
- Bei Bedarf fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen an
Fristen
Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsfrist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 18.08.2023
Stichwörter
Betriebseinrichtungen, Inbetriebnahme, Schadstoffemission, Schwellenwert, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Anhang I, Industrieemissionsrichtlinie, Luftschadstoffe, Emission, genehmigungsbedürftig, Anhang II, BImSchG, Betrieb, Tätigkeit, TA Luft, BImSchV, Betreiber, Emissionsquelle, Lösemittelverbrauch
Metainformation
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