Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände nach Betriebssicherheitsverordnung Anerkennung

    Gewährleistung der Betriebssicherheit - Befähigte Personen zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände anerkennen lassen

    Sie benötigen eine behördliche Anerkennung, wenn Sie Prüfungen an explosionsgeschützten Geräten durchführen möchten.

    Beschreibung

    Als zur Prüfung befähigte Person führen Sie Prüfungen an explosionsgeschützten Geräten nach deren Instandsetzung durch. Wenn Sie als zur Prüfung befähigte Person tätig sein möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.

    Online-Dienst

    BESI Online - Portal für Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen

    ID: L100039_267792532

    Beschreibung

    BESI Online ist ein Service für Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen, die eine Erlaubnis der Behörde benötigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Version

    Technisch erstellt am 05.09.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 29.11.2023 (von: Krähe, Ronny)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände Anerkennung

    Zentralreferat Gewerbeaufsicht der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) beziehungsweise Süd (SGD Süd)

    Zuständigkeit

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände Anerkennung

    Bitte wenden Sie sich an das Zentralreferat Gewerbeaufsicht der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) beziehungsweise Süd (SGD Süd).

    Ansprechpartner

    Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

    Aktuelles

    In den räumlichen Gebieten der Pfalz und von Rheinhessen obliegen der SGD Süd Aufgaben der Gewerbeaufsicht (Arbeits- und Immissionsschutzes, Strahlenschutz, Gentechnikrecht, Verbraucherschutz), des Umweltschutzes (Wasserwirtschaft, einschließlich Fischereirecht, Abfallwirtschaft und Bodenschutz), der Raumordnung, der Landesplanung, des Bauwesens und des Naturschutzes.

    Beschreibung

    Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd:

    Als Behörde der Mittelinstanz zwischen Ministerien und den Kommunalverwaltungen arbeiten wir im südlichen Rheinland-Pfalz für die Menschen und die Umwelt in dieser Region, die auch im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen. Die SGD Süd erfüllt dabei vielfältige Aufgaben.

    Gewerbeaufsicht

    Die SGD Süd stellt unter anderem die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowohl auf den Gebieten des Strahlen-, Arbeits-, Immissions- und Verbraucherschutzes als auch in den Rechtsbereichen Gefahrstoffe, Gentechnik und Sprengstoff im Rahmen eines dialogorientierten Vollzugs sicher.

    Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz

    Die Aufgaben liegen insbesondere in der Durchführung von umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Hier werden u.a. Verfahren für Hochwasserschutz und Retentionsräume, Kläranlagen oder Abfallanlagen durchgeführt. In die Zuständigkeit der SGD Süd fällt die Sanierung von Altlasten. Ebenfalls hier angesiedelt ist die Obere Fischereibehörde. Ausgewählte Aufgabenfelder sind:

    • Gewässerbewirtschaftung,
    • Gewässeraufsicht,
    • Gewässerentwicklung und Wasserrahmenrichtlinie,
    • Wasserversorgung,
    • Landwirtschaftliche Beregnung,
    • Bau und Unterhaltung von Hochwasserschutzeinrichtungen,
    • Bodenschutz mit Sanierungsmaßnahmen.

    Raumordnung, Naturschutz, Bauwesen, Enteignung sowie Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

    Die Bereiche Raumordnung und Landesplanung, der Naturschutz, das Bauwesen sowie die Enteignung gehören zu den Kernaufgaben der SGD Süd als Bündelungsbehörde. Im Zuge ihrer Genehmigungs-/Fachaufsichts-/und Beratungsfunktion leistet sie einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen und positiven Entwicklung der Region.
    Im Hinblick auf die Nachbarländer Frankreich und die Schweiz ist die SGD Süd im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in verschiedenen Gremien aktiv vertreten.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Die SGD Süd hat ab dem 28. Dezember 2009 die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie und steht allen Unternehmen und Existenzgründern unterstützend zu Seite. Der EAP informiert und berät über die Anforderungen, Verfahren und Modalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit benötigt werden. Er wickelt darüber hinaus auf Wunsch die Verfahren ab, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aufgrund Bundes- oder Landesrecht erforderlich sind. Die Abwicklungsmöglichkeit über den EAP ergibt sich im Einzelfall aus dem Fachrecht für Genehmigungen und Erlaubnisse, z.B. nach dem Gewerbe- und Handwerksrecht oder dem Landeswassergesetz. Die Inanspruchnahme des EAP ist kostenfrei.

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 14

    67433 Neustadt an der Weinstraße

    Neustadt an der Weinstraße - Hbf

    Postanschrift

    Postfach 10 02 62

    67402 Neustadt an der Weinstraße

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Freitag 09:00 – 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6321 99-0

    Fax: +49 6321 99-2900

    E-Mail: poststelle@sgdsued.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Bastiné, Anke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Angaben zum Antragsteller

    • Anschrift der Betriebsstätte beziehungsweise der Betriebsabteilung, in welcher die von der Behörde anerkannte zur Prüfung befähigte Person tätig werden soll
    • Angaben zum Ansprechpartner für Rückfragen
    • Prüfaufgaben und -umfang, für welche die Anerkennung beantragt wird
    • Nachweis des Prüfbedarfs und Angabe der zu prüfenden Geräte, der Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die nach Instandsetzung geprüft werden sollen
    • Erklärung des Antragstellers über die Weisungsfreiheit der zur Prüfung befähigten Person
    • soweit vorhanden, Zertifizierungsurkunde für ein Qualitätssicherungssystem oder Angaben zum Qualitätssicherungsverfahren

    Angaben zur befähigten Person

    • Vor- und Zuname
    • Geburtstag und –ort
    • Beruf
    • Privatanschrift des Bewerbers
    • Kopie des Anstellungsvertrages, zwischen dem Antragsteller und der zur Prüfung befähigten Person
    • Lebenslauf des Bewerbers mit Angabe des fachlichen Werdegangs und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Kopien der Zeugnisse bisheriger Beschäftigungsverhältnisse
    • Kopien des Facharbeiterzeugnisses, des Meisterbriefs und -zeugnis, der Diplomurkunde und des –zeugnisses oder vergleichbarer Qualifikationsnachweise
    • Kopien der Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsmaßnahmen beziehungsweise einschlägigen Erfahrungsaustauschen
    • Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0
    • Erklärung der zur Prüfung befähigten Person über die Weisungsfreiheit

    Außerdem:

    • Gutachtliche Äußerung eines Sachverständigen
    • Schriftliche Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Haftpflichtversicherung in Höhe von 2,5 Mio. Euro für die Tätigkeit der anerkannten zur Prüfung befähigten Person entsprechend der Freistellungserklärung

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände Anerkennung

    Freistellungserklärung:

    • Freistellungserklärung gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände Anerkennung

    Formulare sind vorhanden und können Sie als Antragstellender bei der SGD Nord / SGD Süd erhalten.

    Voraussetzungen

    • Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder Nachweis einer anderen technischen Qualifikation der anzuerkennenden Person, die für die vorgesehene Prüfaufgabe befähigt
    • Praktische Erfahrung der anzuerkennenden Person mit vergleichbaren Arbeitsmitteln über einen angemessenen Zeitraum, sodass die übertragene Prüfaufgabe zuverlässig wahrgenommen wird
    • Tätigkeit der anzuerkennenden Person im Umfeld der anstehenden Prüfung des zu prüfenden Arbeitsmittels sowie eine angemessene Weiterbildung
    • Gutachterliche Äußerung zur Qualifikation der anzuerkennenden Person sowie zur Ausstattung und Qualitätssicherung des Betriebs
    • Nachweis des regelmäßig anfallenden Bedarfs solcher Prüfungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch:

    • Sie können gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
    • Sie müssen den Widerspruch bei der zuständigen Behörde schriftlich oder zur Niederschrift einreichen.

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag auf Anerkennung der zur Prüfung befähigten Person im Bereich des Ex-Schutzes ist schriftlich, formlos zustellen.
    • Soweit die Voraussetzungen für die Anerkennung gegeben sind, wird diese gegebenenfalls unter Auflagen ausgesprochen.
    • Der Anerkennungsbescheid ergeht schriftlich.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände Anerkennung

    Für die Anerkennung kann in Rheinland-Pfalz eine Arbeitsmappe bei der zuständigen Behörde (SGD Nord. SGD Süd, Zentralreferat Gewerbeaufsicht) angefordert werden, die für Antragsstellung Formblätter enthält und die darüberhinausgehenden erforderlichen Angaben beschreibt.

    Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens erfolgt eine Inspektion vor Ort zur Überprüfung der Instandhaltungs- und Prüfvorgänge.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände Anerkennung

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen Gebühren und Auslagen an.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände Anerkennung

    Gebühr ab 200.0 EUR bis 800.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweis zur gutachtlichen Äußerung eines Sachverständigen:

    Sie als Antragstellender beauftragen nach Festlegung des Prüfumfangs durch die Anerkennungsbehörde einen Sachverständigen mit der Abgabe einer gutachtlichen Äußerung. Diese Äußerung bezieht sich auf die technischen und organisatorischen Voraussetzungen des Betriebes und die Überprüfung der persönlichen Eignung des Bewerbers und seiner Fertigkeiten und Kenntnisse über die in Frage kommenden Rechtsnormen für die entsprechenden Prüfarbeiten. Soweit Sie als Antragstellender als Prüflabor oder Inspektionsstelle nach Normen der DIN EN ISO/IEC 17000er - Reihe akkreditiert wurde, wird der Umfang der gutachterlichen Äußerung und gegebenenfalls der Probeprüfung darauf abgestimmt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD) am 29.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Ex-Pumpen, Tankstelle, ATEX-Richtlinie, Instandsetzung des Explosionsschutzes, Gasfüllanlage, Schutzsysteme, Explosionsschutz, Füllanlage, zur Prüfung befähigte Person, Flugfeldbetankungsanlage, Ex-Schutzarten, Füllstelle, Flüssiggasanlage, Instandsetzung, Regelvorrichtungen, Behördliche Anerkennung, Sicherheitsvorrichtung, Kontrollvorrichtung, Geräte, 2014/34/EU, Ex-Geräte, Ex-Motoren, Anerkennung, Befähigte Person, Instandsetzung von Ex-Geräten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)