Bescheinigung über die Sachkundenachweise für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung Ausstellung

    Antrag auf Ausstellung des Sachkundenachweises Pflanzenschutz für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

    Eine Person bedarf ein Sachkundenachweis wenn sie Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen will.

    Beschreibung

    Die Zuständige Behörde überprüft, ob Sie die Voraussetzungen zur Erlangung der Sachkunde im Pflanzenschutz erfüllen. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, hängt von der Tätigkeit ab, die Sie wahrnehmen wollen (z.B. Abgabe von Pflanzenschutzmitteln). Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen erhält der Antragsteller/in einen Bescheid mit der Anerkennung der Pflanzenschutz-Sachkunde. Dieser Nachweis berechtigt den Antragsteller/in zu der im Sachkundenachweis ausgewiesenen Tätigkeit.

    Eine Person bedarf ein Sachkundenachweis wenn sie

    • Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen oder
    • Pflanzenschutzmittel über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen will.

    Online-Dienst

    Pflanzenschutz - Sachkundenachweis - Online

    ID: L100039_238350823

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die zuständige Behörde ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Bad Kreuznach.

    Ansprechpartner

    Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück)

    Beschreibung

    Aufgaben der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum in Rheinland-Pfalz

    Das DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück mit Sitz in Bad Kreuznach ist eines von insgesamt 6 Dienstleistungszentren Ländlicher Raum im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

    In den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum sind die Aufgaben der Landentwicklung, Ländlichen Bodenordnung und Siedlung, der Berufsbildenden Schulen landwirtschaftlicher Fachrichtungen, der Staatlichen Beratung, des Versuchswesens, der Ernährungsberatung, der angewandten Forschung in Weinbau, Oenologie und Phytomedizin sowie andere weinbauliche, gartenbauliche und landwirtschaftliche Aufgaben zusammengefasst. Die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum nehmen diese Aufgaben mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung wahr. Wegen der Einheit von staatlicher Beratung und schulischer Ausbildung sind die Berufsbildenden Schulen und Fachschulen der landwirtschaftlichen Fachrichtungen in die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum integriert.

    Aufgaben des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

    Wichtige Aufgabe des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück ist die solide schulische Ausbildung der jungen Landwirte und Winzer, ergänzt durch ein attraktives Beratungs- und Weiterbildungsangebot in produktionstechnischen Fragen der Landwirtschaft und des Weinbaus, das auf einem umfangreichen und praxisbezogenen Versuchswesen basiert.
    Im Rahmen der Landentwicklung gilt es, Maßnahmen zur Entwicklung der Regionen einzuleiten, zu unterstützen und Bodenordnungsmaßnahmen zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen durchzuführen.

    Fachlich gliedert sich das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück -neben der zentralen Verwaltung- in insgesamt 15 fachlich orientierte Gruppen, die in fünf Abteilungen zusammengefasst sind:

    • Schule
    • Technische Zentralstelle
    • Weinbau, Oenologie und Weinmarketing
    • Landwirtschaft und Ernährung
    • Landentwicklung

    Berufsbildende Schule Agrarwirtschaft

    Eine zentrale Aufgabe des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück ist die schulische Ausbildung im Agrarbereich. Entsprechend vielfältig ist die Palette der Schulformen. Sie reicht von der Berufsschule für die Ausbildungsfelder Landwirt, Winzer, Gartenbauer, Förster, Pferdewirt über die Berufsfachschule und die Berufsoberschule Agrarwirtschaft bis zu den Fachschulen der Stufe I und II mit den Abschlüssen Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in und Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Landbau, Weinbau und Kellerwirtschaft. Eine Sonderform stellt die Fachschule für Agrarmanagement dar, die im Teilzeitunterricht zum Abschluss Agrarbetriebsfachwirt/in führt.
    Insgesamt werden an den beiden Standorten Bad Kreuznach und Oppenheim in 50 Klassen mehr als 800 Schülerinnen und Schüler unterrichtet

    Technische Zentralstelle

    Die Technische Zentralstelle ist die Innovations- und Entwicklungsstelle der Technik- und Informationssysteme für alle Dienstleistungszentren Ländlicher Raum in Rheinland-Pfalz.

    Weinbau, Oenologie und Weinmarketing

    Beratung und Fortbildung geben den Betriebsleitern bei der Problemlösung im Bereich Anbautechnik, Vinifikation und Vermarktung Hilfestellung.
    Ein umfangreiches Versuchswesen bildet die Basis für eine projektorientierte Entwicklung neuer ressourcenschonender Verfahren zur qualitätsorientierten und marktgerechten Produktion.
    Das Kompetenzzentrum Weinmarkt und Weinmarketing Rheinland Pfalz bündelt die Aktivitäten in Fragen des Weinmarktes und des Weinmarketings landesweit. Professionelles Marketing ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg eines Unternehmens. Diese Erkenntnis gilt auch und gerade für einen internationalen Weinmarkt in Deutschland.

    Landwirtschaft

    Die Abteilung Landwirtschaft koordiniert in Rheinland-Pfalz die Beratung und das Versuchswesen in der Landwirtschaft und im ökologischen Landbau. Sie ist federführend in grundlegenden Fragen des Pflanzenschutzes.
    In den Regionen Hunsrück, Nahe, Rheinhessen und der Pfalz berät sie in allen produktionstechnischen Bereichen des Ackerbaus. Darüber hinaus ist sie der zentrale Ansprechpartner für Umweltbelange im ländlichen Raum.
    Das Kompetenzzentrum ökologischer Landbau (KÖL) Rheinland Pfalz bündelt die Aktivitäten in Fragen der ökologischen Anbauverfahren landesweit

    Landentwicklung

    Die Leitlinien der Landentwicklung haben als Ziele die Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft, die Förderung der regionalen und gemeindlichen Entwicklung und den nachhaltigen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.
    Als Umsetzungsinstrumente bietet die Abteilung Landentwicklung das Integrierte ländliche Entwicklungskonzept, die Betreuung der Entwicklungsschwerpunkte, Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, den freiwilligen Nutzungstausch, Boden- und Flächenmanagement zur Auflösung von Nutzungskonflikten, z.B. bei infrastrukturellen Großvorhaben, Konversion und Hochwasserschutz sowie projektbezogene Förderungen an.

    Dienstbezirke des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

    Landkreise

    • Alzey-Worms
    • Bad Kreuznach
    • Birkenfeld
    • Mainz-Bingen
    • Rhein-Hunsrückkreis

    Kreisfreie Städte

    • Mainz
    • Worms

    In der Abteilung Landwirtschaft gehört auch die Rheinpfalz zum Dienstbezirk.

    Landesweite Zuständigkeit besteht für die Aufgabenbereiche: Kompetenzzentrum Weinmarkt und Weinmarketing; Kompetenzzentrum ökologischer Landbau; Koordination Pflanzenbau, Pflanzenschutz und landwirtschaftliches Versuchswesen; Schulformen des Agrarsektors, die landesweit nur einmal angeboten werden und Technische Zentralstelle.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rüdesheimer Straße 60-68

    55545 Bad Kreuznach

    Postfachadresse

    Postfach 573

    55529 Bad Kreuznach

    Kontakt

    Fax: +49 671 820-600

    Telefon Festnetz: +49 671 820-0

    E-Mail: dlr-rnh@dlr.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz (DLR Rheinpfalz)

    Beschreibung

    Aufgaben der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum in Rheinland-Pfalz

    Das DLR Rheinpfalz mit Sitz in Neustadt ist eines von insgesamt 6 Dienstleistungszentren Ländlicher Raum im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

    In den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum sind die Aufgaben der Landentwicklung, Ländlichen Bodenordnung und Siedlung, der Berufsbildenden Schulen landwirtschaftlicher Fachrichtungen, der Staatlichen Beratung, des Versuchswesens, der Ernährungsberatung, der angewandten Forschung in Weinbau, Oenologie und Phytomedizin sowie andere weinbauliche, gartenbauliche und landwirtschaftliche Aufgaben zusammengefasst. Die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum nehmen diese Aufgaben mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung wahr. Wegen der Einheit von staatlicher Beratung und schulischer Ausbildung sind die Berufsbildenden Schulen und Fachschulen der landwirtschaftlichen Fachrichtungen in die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum integriert.

    Aufgaben des DLR Rheinpfalz

    Schule

    Mit ihrer Berufsschule für Weinbau und Gartenbau und den Fachschulen für Gartenbau sowie Weinbau und Oenologie ist das DLR Rheinpfalz Aus- und Weiterbildungsstätte für diesen Berufsstand in der Pfalz.

    Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung

    Als Flurbereinigungsbehörde ist das zentrale Anliegen, die Entwicklung des Ländlichen Raumes als Wohn-, Erholungs- und Wirtschaftsraum - zukünftig mehr in Form Integrierter Ländlicher Entwicklungskonzepte - zu stärken.

    Gartenbau, Weinbau und Oenologie

    In den Abteilungen Gartenbau (landesweit) und Weinbau & Oenologie stehen die Beratung der Praxis und das praxisorientierte Versuchswesen in den fünf Lehr- und Versuchsbetrieben Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau (alle landesweit) sowie Weinbau und Rebveredlung mit insgesamt über 100 ha Versuchsflächen im Vordergrund.

    Darüber hinaus wirken die Abteilungen Weinbau & Oenologie und Phytomedizin durch ihre praxisnahe angewandte Forschung in Zusammenarbeit mit mittelständischen Unternehmen und Universitäten im In- und Ausland als wesentliche Innovationsträger. Ergänzt werden diese Dienstleistungen durch verschiedene hoheitliche Aufgaben, u.a. durch die landesweite Diagnose von Schaderregern in den Sonderkulturen.

    Über diesen Know-How-Verbund am DLR Rheinpfalz können die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Agrarwirtschaft nachhaltig verbessert und Landnutzungskonflikte sozial verträglich und flächenschonend gelöst werden. Ziel ist es, unter Beibehaltung der Rentabilität umweltfreundliche Bewirtschaftungskonzepte zu erarbeiten und in der Praxis zu etablieren. Landespflegerische Zielsetzungen und Hochwasserschutz sind dabei in Einklang zu bringen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitenweg 71

    67435 Neustadt an der Weinstraße

    Kontakt

    Fax: +49 6321 671-622

    Telefon Festnetz: +49 6321 671-0

    E-Mail: dlr-rheinpfalz@dlr.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss oder
    • Zeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung oder
    • Zeugnis über ein anerkanntes Studium, ggf. zusätzliche Bescheinigung (von Hochschulen, Ausbildungsstätte) oder
    • Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden
    • Falls erforderlich, beglaubigte Übersetzung der eingereichten Unterlagen
    • Ggf. formlose Kostenzusage des angegebenen Rechnungsempfängers
    • Ggf. Bescheinigung zu Sachkundefortbildungen

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein

    Hinweis: Der online ausgefüllte Antrag kann vom Antragsteller zum eigenen Gebrauch ausgedruckt und zu den Akten gelegt oder gespeichert werden.

    Voraussetzungen

    Die Sachkunde weisen Sie

    • mit einem Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss (z.B. Landwirt, Winzer, Gärtner, u.a.) oder
    • einem Prüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung (z.B. im Rahmen eines Sachkundelehrgangs) oder
    • mit einem Zeugnis über ein anerkanntes Studium, ggf. i.V.m. einer zusätzlichen Bescheinigung (von Hochschulen, Ausbildungsstätte) oder
    • mit einer gültigen Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden nach.

    Sofern zwischen der Ausstellung des Zeugnisses und der Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (alt) vom 28. Juli 1987 (BGBl. I S. 1752), die zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geändert worden ist

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Behörde nimmt die vollständigen Antragsunterlagen entgegen und überprüft die Angaben sowie die Echtheit der Zeugnisse und/oder Bescheinigungen. Wenn alle Voraussetzung für die Sachkunde nachgewiesen wurden, erstellt die Behörde den Sachkundenachweis und einen Gebührenbescheid. Nach Eingang der Zahlung versendet die Behörde den Sachkundenachweis an die den Antrag stellende Person.

    Den neuen Sachkundenachweis (SKN) im Kartenformat benötigen Sie seit dem 26.11.2015.

    Der Antrag hierfür ist online zu stellen. (Bitte lassen Sie sich im Freundes- oder Bekanntenkreis helfen, falls Sie im Internet nicht zurechtkommen). Über die Kachel des zuständigen Bundeslandes können weiterführende Informationen eingesehen werden. Der Sachkundenachweis kann mit oder ohne Registrierung beantragt werden. Danach sind die Pflichtfelder mit den Angaben zum Antragsteller auszufüllen. Nach Eingabe des Sicherheitscodes gelangen Sie zur Antragsseite. Geben Sie hier die Antragsart ein. Die Antragsart "Abgabe" beinhaltet den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln. Nach Bestätigung der erforderlichen Deutschkenntnisse und der Anerkennung der Datenschutzerklärung können Sie Ihre Zeugniskopien, wie zum Beispiel einen Gehilfenbrief oder ein Sachkundeprüfungszeugnis, hochladen. Abschließend stellen Sie den Antrag über den entsprechenden Button. Nach dem Absenden Ihrer Daten erscheint im Onlineportal eine kurze Information, ob Ihr Antrag erfolgreich gestellt wurde. Eine gesonderte E-Mail oder weitere Bestätigung erhalten Sie nicht. Es ist nicht erforderlich, zusätzlich den Antrag unterschrieben mit der Post zu senden.

    Alternativ: Wenn Sie das Zeugnis nicht selbst hochladen können, senden Sie eine Kopie per Post an die zuständige Dienststelle.

    Altsachkundige (Personen, die ihre Sachkunde für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vor dem 6. Juli 2013 erworben haben) bzw. Neusachkundige, deren Abschluss länger als 3 Jahre zurück liegt, benötigen zusätzlich zum Zeugnis noch den Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung zur Sachkunde Pflanzenschutz. Sind alle Unterlagen vollständig, wird der Antrag innerhalb von 4 bis 6 Wochen bearbeitet. Sie erhalten einen Bescheid und eine Rechnung über 30 Euro (bei ausländischen Zeugnissen 40 Euro). Die Versendung der Sachkundenachweis-Karte kann ab Bezahlung bis zu 2 Monaten dauern. Zusätzlich zum Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises müssen Sie in einem wiederkehrenden 3-jährigen Zeitraum an einer 4-stündigen Fortbildung teilnehmen.

    Sachkundige aus EU-Mitgliedsstaaten beantragen den deutschen Sachkundenachweis direkt beim DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück.

    Fristen

    Sofern zwischen Zeugnisdatum und Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.

    Bearbeitungsdauer

    2-8 Wochen

    2 bis 8 Wochen (Dauer Antragsbearbeitung)

    2 bis 8 Wochen

    2 bis 8 Wochen

    0 bis 2 Monate (Dauer zur Versendung der Sachkundenachweis-Karte)

    Kosten

    30,00 Euro

    (40,00 Euro bei ausländischen Zeugnissen aufgrund des höheren Prüfungsaufwands)

    Hinweis: 40,00 Euro bei ausländischen Zeugnissen aufgrund des höheren Prüfungsaufwands: Gebühr 30.00 EUR

    Gebühr 30.00 EUR

    Gebühr 30.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zusätzlich zum Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises müssen Sie in einem wiederkehrenden 3-jährigen Zeitraum an einer 4-stündigen Fortbildung teilnehmen.

    Termine für Fortbildungen oder für mehrtägige Lehrgänge zum Erwerb der Sachkunde können Sie im Sachkundeportal finden.

    Teilnahmebescheinigungen für Fortbildungen kosten 10 Euro, sie werden zusammen mit der Rechnung nach der Veranstaltung per Post zugesandt. Dies kann ebenfalls längere Zeit in Anspruch nehmen.

    Die Reihenfolge der Bearbeitung erfolgt nicht zwingend chronologisch. Je nach Berufsabschluss kann die Überprüfung und somit die Bearbeitungszeit länger oder kürzer ausfallen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Stichwörter

    Herbizid, Insektizid, Fungizid, Pflanzenschutz, Sachkunde, Pflanzenschutzmittel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de