Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
Beschreibung
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Online-Dienst
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Leiningerland - 3.2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Lieferanschrift
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Kontakt
Kontaktperson
Herr Torsten Bachmann
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: torsten.bachmann@vg-l.de
Fax: 06359 8001-8001
Telefon Festnetz: 06359 8001-4101
Frau Claudia Bahrdt
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06359 8001-0
Fax: 06359 8001-8001
E-Mail: claudia.bahrdt@vg-l.de
Frau Mandy Schroeder
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06359 8001-8001
E-Mail: mandy.schroeder@vg-l.de
Telefon Festnetz: 06359 8001-4102
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ruhender Verkehr, Festsetzung, Bußgeld, Geldbuße, fließender Verkehr, Verwarnung