Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre

    ID: L100039_291512833

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen - Bürgerservice

    Beschreibung

    Bürgerservice

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1240

    55576 Sprendlingen

    Postanschrift

    Elisabethenstraße 1

    55576 Sprendlingen

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr (Einwohnermeldeamt und Standesamt) D onnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06701 201-0

    Fax: 06701 201-9000

    E-Mail: info@vg-sg.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Widerspruch gegen Datenübermittlung (DIN A4)

    Weitere Informationen

    Fachbereich 1
    Bürgerservice

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Meldeamt, Einwohnermeldeamt, sperren, Übermittlungssperre, Auskunftssperre, melden, Meldeauskunft, Melderegistersperre, Meldewesen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de