Straßenschäden/Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.
Online-Dienst
Straße/Bürgersteig - Schadensmeldung (DIN A4)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Zuständig sind die Kommunen und der Landesbetrieb Mobilität.
Ansprechpartner
Stadt Sinzig - FB 5 - Bauen, Wohnen, Umwelt
Adresse
Postanschrift
Kirchplatz 5
53489 Sinzig
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen während der Kern-Arbeitszeit zur Verfügung: Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 16 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr Außerhalb der Kernzeit können mit den Sachbearbeitern flexibel Termine abgesprochen werden. Bürgerbüro im Rathaus: Montag - Mittwoch von 7.30 Uhr - 16.30 Uhr Donnerstag von 7.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr Zusätzlich an jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dirk Meyer
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchplatz 5
53489 Sinzig
Telefon Festnetz: 02642 4001-571
E-Mail: bauhof@sinzig.de
Herr Bernhard Wördehoff
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchplatz 5
53489 Sinzig
Fax: 02642 4001-590
Telefon Festnetz: 02642 4001-511
E-Mail: Bauamt@sinzig.de
Internet
Weitere Informationen
Bauamt
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Straßenerhaltung, Schlaglöcher, Fahrbahnen, Straßenschaden, private Grünfläche, Schlagloch, Straßenbau, Fahrbahnschäden, Gehweg, Bordsteinabsenkung, Bordstein, Gehwegabsenkung, Straßen