Stadt Sinzig - FB 5 - Bauen, Wohnen, Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Kirchplatz 5
53489 Sinzig
Postanschrift
Barbarossastraße 36
53489 Sinzig
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen während der Kern-Arbeitszeit zur Verfügung: Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 16 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr Außerhalb der Kernzeit können mit den Sachbearbeitern flexibel Termine abgesprochen werden. Bürgerbüro im Rathaus: Montag - Mittwoch von 7.30 Uhr - 16.30 Uhr Donnerstag von 7.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr Zusätzlich an jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Sinzig (Landkreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz)
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Altlasten- oder Bodenschutzkataster Auskunft beantragen
- Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen
- Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
- Baugenehmigung Freistellungsverfahren
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvoranfrage stellen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)
- Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
- Denkmalpflege
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
- Energieausweis
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Flächennutzungsplan
- Flächennutzungsplan ändern
- Flächennutzungsplan aufheben
- Flächennutzungsplan ergänzen
- Flächennutzungsplan ortsübliche Bekanntmachung
- Fliegende Bauten Ausführungsgenehmigung beantragen
- Fliegende Bauten Gebrauchsabnahme anzeigen
- Gebäudeeinmessung
- Gewässeraufsicht
- Hausnummernvergabe
- Jedermann hat das Recht, in den Vorhaben- und Erschließungsplan einzusehen.
- Planfeststellung
- Raumordnung und Landesplanung
- Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
- Sich bei der Erstellung eines Flächennutzungsplans beteiligen
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Spielplätze
- Straßenbeleuchtungsstörung
- Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen
- Straßenschäden/Gehwegschäden
- Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit derselben Ausführung an mehreren Stellen beantragen
- Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben
- Zielabweichungsverfahren durchführen
Weitere Informationen
Bauamt