Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen (Vordrucke) bei der zuständigen Stelle einreichen.
Beschreibung
Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.
Das Land Rheinland-Pfalz hat zur Abgabe der Erklärungen und Anzeigen nach den Abwasserabgabegesetzen die Fachanwendung "eAbwAG" entwickelt, die seit 2016 verpflichtend zu verwenden ist.
Online-Dienst
Elektronische Abwasserabgabenerhebung
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- SEPA-Überweisung
Vertrauensniveau
Es gibt zusätzliche Anforderungen, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch+).
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zuständige Stelle
Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.
Die Zuständigkeit in Rheinland-Pfalz obliegt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.
Ansprechpartner
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Beschreibung
Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd:
Als Behörde der Mittelinstanz zwischen Ministerien und den Kommunalverwaltungen arbeiten wir im südlichen Rheinland-Pfalz für die Menschen und die Umwelt in dieser Region, die auch im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen. Die SGD Süd erfüllt dabei vielfältige Aufgaben.
Gewerbeaufsicht
Die SGD Süd stellt unter anderem die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowohl auf den Gebieten des Strahlen-, Arbeits-, Immissions- und Verbraucherschutzes als auch in den Rechtsbereichen Gefahrstoffe, Gentechnik und Sprengstoff im Rahmen eines dialogorientierten Vollzugs sicher.
Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Die Aufgaben liegen insbesondere in der Durchführung von umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Hier werden u.a. Verfahren für Hochwasserschutz und Retentionsräume, Kläranlagen oder Abfallanlagen durchgeführt. In die Zuständigkeit der SGD Süd fällt die Sanierung von Altlasten. Ebenfalls hier angesiedelt ist die Obere Fischereibehörde. Ausgewählte Aufgabenfelder sind:
- Gewässerbewirtschaftung,
- Gewässeraufsicht,
- Gewässerentwicklung und Wasserrahmenrichtlinie,
- Wasserversorgung,
- Landwirtschaftliche Beregnung,
- Bau und Unterhaltung von Hochwasserschutzeinrichtungen,
- Bodenschutz mit Sanierungsmaßnahmen.
Raumordnung, Naturschutz, Bauwesen, Enteignung sowie Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Die Bereiche Raumordnung und Landesplanung, der Naturschutz, das Bauwesen sowie die Enteignung gehören zu den Kernaufgaben der SGD Süd als Bündelungsbehörde. Im Zuge ihrer Genehmigungs-/Fachaufsichts-/und Beratungsfunktion leistet sie einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen und positiven Entwicklung der Region.
Im Hinblick auf die Nachbarländer Frankreich und die Schweiz ist die SGD Süd im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in verschiedenen Gremien aktiv vertreten.
Einheitlicher Ansprechpartner
Die SGD Süd hat ab dem 28. Dezember 2009 die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie und steht allen Unternehmen und Existenzgründern unterstützend zu Seite. Der EAP informiert und berät über die Anforderungen, Verfahren und Modalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit benötigt werden. Er wickelt darüber hinaus auf Wunsch die Verfahren ab, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aufgrund Bundes- oder Landesrecht erforderlich sind. Die Abwicklungsmöglichkeit über den EAP ergibt sich im Einzelfall aus dem Fachrecht für Genehmigungen und Erlaubnisse, z.B. nach dem Gewerbe- und Handwerksrecht oder dem Landeswassergesetz. Die Inanspruchnahme des EAP ist kostenfrei.
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Neustadt an der Weinstraße - Hbf
Postfachadresse
Postfach 10 02 62
67402 Neustadt an der Weinstraße
Öffnungszeiten
Montag 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Monsheim - Sachgebiet 4.1 - Abwasserentsorgung
Adresse
Postanschrift
Alzeyer Straße 15
67590 Monsheim
Öffnungszeiten
Montag 8:15 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Dienstag 8:15 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch 8:15 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 8:15 Uhr - 12:00 Uhr Freitag 8:15 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sabrina Gutermuth (nur vormittags anwesend)
Hausanschrift
Fax: 06243 1809-719
Telefon Festnetz: 06243 1809-19
E-Mail: sabrina.gutermuth@vg-monsheim.de
Frau Julia Göttelmann (nur vormittags anwesend)
Hausanschrift
Fax: 06243 1809-725
Telefon Festnetz: 06243 1809-25
E-Mail: julia.goettelmann@vg-monsheim.de
Herr Jörg Petry
Postanschrift
Alzeyer Straße 15
67590 Monsheim
Telefon Festnetz: 06243 1809-60
Fax: 06243 1809-760
E-Mail: joerg.petry@vg-monsheim.de
Frau Corinna Wendel (nur vormittags anwesend)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06243 1809-18
Fax: 06243 1809-718
E-Mail: corinna.wendel@vg-monsheim.de
Weitere Informationen
Abwasserentsorgung
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen variieren in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.
Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:
- Abgabeerklärung für Kleineinleiter
- Erklärung der Überwachungswerte
- Erklärung niedrigerer Überwachungswerte sowie die sich daraus ergebenden Messergebnisse
- Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung
Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:
- Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
- Nutzerkonto in der Fachanwendung "eAbwAG" (da dieses verpflichtend zu benutzen ist)
- Anträge auf Abgabefreiheit für Niederschlagswassereinleitungen
- Fließschema
- Unterlagen zum Antrag auf Abzug der Vorbelastung
Formulare
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.
- Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
- Abgabeerklärung für Kleineinleiter
- Erklärung der Überwachungswerte (§ 6 Abs. 1 AbwAG)
- Erklärung niedrigerer Überwachungswerte (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
- Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung (§ 4 Abs. 3 AbwAG)
- Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
Formularbezeichnungen:
- Abgabeerklärung für Niederschlagswasser: NW 1, NW2
- Abgabeerklärung für Kleineinleiter: KE
- Erklärung der Überwachungswerte: E 1
- Erklärung niedrigerer Überwachungswerte: E 2
- Antrag auf Abzug der Vorbelastung: E 3
Onlineverfahren: ja, seit 2016 verpflichtend
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen: nein
Voraussetzungen
Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Abgabepflichtige für Niederschlagswasser und/oder Kleineinleitungen sollen jährlich eine Abgabeerklärung bei der zuständigen Stelle einreichen.
- Erklärungen der Überwachungswerte sind spätestens 1 Monat vor Beginn des Veranlagungszeitraums (Kalenderjahr) vorzulegen
- Erklärungen geringerer Werte nach sind 2 Wochen vor dem beantragten Zeitraum vorzulegen
Abgabepflichtige für Niederschlagswasser und/oder Kleineinleitungen haben spätestens 3 Monate vor Ablauf des Veranlagungsjahres (Kalenderjahr) die entsprechenden Erklärungen und dazugehörigen Unterlagen vorzulegen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Grundsätzlich beträgt die Bearbeitungsdauer 3 Monate.
- Bearbeitungsdauer ist unter Umständen abhängig davon, wann nachzureichende Unterlagen vorgelegt werden
- Festsetzungsfrist: 3 Jahre
- -Insofern bis zum 10.12. für das laufende Kalenderjahr kein Abgabenbescheid erlassen werden kann, soll eine Vorauszahlung festgesetzt werden.
Kosten
Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.
Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.
Auf Antrag kann für Niederschlagswassereinleitungen Abgabefreiheit gewährt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Unterstützende Institutionen
Landesamt für Umwelt
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.10.2020
Stichwörter
Brauchwasser, KSR, Regen-/ Mischwasserentlastungsanlage, Gemeingebrauch, Schmutzwassereinleitung, Kleineinleiterabgabe, Schmutzwasser, Trennsysteme, Kläranlage, Abwasser, SRK, Kleinkläranlage, Kleineinleiter, Schmutzwasserabgabe, Niederschlagswassereinleitung, Wasserabgabe, RÜ, Abwasseranschluss, Kanalgebühren, Mischwasserkanalisation, Niederschlagswasserversickerung, Gebühren, Niederschlagswasser, Kanalgebühr, Abwasserabgabe, RÜB, Abwasserkosten, Niederschlagswasserabgabe, Regenwasser, Geschlossene Grube, Einleitung