elektronischer Aufenthaltstitel Ausstellung

    Elektronischer Aufenthaltstitel

    Hier erhalten Sie Informationen zur Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels.

    Beschreibung

    Ausländische Bürgerinnen und Bürger in Deutschland benötigen einen Aufenthaltstitel.

    Ab 1. September 2011 wird der elektronische Aufenthaltstitel mit zertifiziertem Chip im Kreditkartenformat eingeführt. Mit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels werden der bisherige Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und der Ausweisersatz in Papierform abgelöst.

    Der elektronische Aufenthaltstitel wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:

    • Aufenthaltserlaubnis
    • Niederlassungserlaubnis
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
    • Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht EU-Bürger sind
    • Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht EU-Bürger sind
    • Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz
    • Blaue Karte-EU

    Auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels werden grundsätzlich

    • personenbezogene Daten,
    • biometrische Daten (das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke) sowie
    • Nebenbestimmungen (Auflagen, z. B. zur Erwerbstätigkeit),

    gespeichert.

    Zusätzlich besteht die Möglichkeit, auf dem Chip

    • Daten für elektronische Behördendienste (Elektronischer Identitätsnachweis) und
    • Qualifizierte elektronische Signatur

    zu speichern. Die Nutzung dieser Online-Ausweisfunktionen kann auf Wunsch ein- beziehungsweise ausgeschaltet werden.

    Da auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels die Fingerabdrücke gespeichert werden, ist künftig immer die persönliche Vorsprache der antragstellenden Person(en) ab dem 6. Lebensjahr erforderlich.

    Online-Dienste

    Antrag auf Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen

    ID: L100038_213384218

    Beschreibung

    Ausländerbehörden können Aufenthaltstitel mit zusätzlichen Bestimmungen versehen (z.B. über den Zugang zum Arbeitsmarkt). Diese Hinweise werden Nebenbestimmungen genannt und können mit einer Beschränkung verbunden sein. Wenn sich die Umstände, die dem Erlass der Nebenbestimmung zu Grunde lagen, geändert haben, können Sie hier online die Änderung oder Aufhebung der Nebenbestimmung beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (Familiennachzug)

    ID: L100038_213384219

    Beschreibung

    Dieser Dienst soll ausländische Personen, die keine Unionsbürger sind und einen Familienangehörigen nach Deutschland begleiten, erstmals zu diesem umziehen oder ihren Aufenthalt bei dieser Person fortsetzen möchten (Familiennachzug), bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis unterstützen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung

    ID: L100038_213384220

    Beschreibung

    Dieser Dienst soll ausländische Personen bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken unterstützen.

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit

    ID: L100038_213384221

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212950643

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für die Beantragung liegt bei den Ausländerbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte).

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Ausländerbehörde

    Beschreibung

    Terminvergabe

    Anliegen in der Ausländerbehörde können nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden:

    Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen

    Einen Termin für Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen können Sie über unser Online-Verfahren buchen:

    Wenn Sie neu nach Weimar gekommen sind, brauchen Sie immer einen Termin zur Anmeldung. Zum Termin ist zwingend die vom Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung mitzubringen (der Mietvertrag reicht nicht aus!). 

    Weitere erforderliche Dokumente:

    • Pass 
    • alle anderen vorhandenen Ausweisdokumente (bspw.: Aufenthaltstitel)
    • Urkunden zum Nachweis Ihres Familienstandes (bspw.: Eheurkunde, Geburtsurkunden der Kinder)
       

    Allen anderen Anliegen

    Für die Beantragung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ist immer ein  Antrag  erforderlich.

    Bitte reichen Sie Anträge sowie dazugehörige Unterlagen ausschließlich über die nachfolgend genannten Kommunikationswege bei der Ausländerbehörde ein:

    per Post:
    Stadtverwaltung Weimar
    Amt für Migration
    Ausländerbehörde
    Schwanseestraße 17
    99423 Weimar

    Per E-Mail:
    auslaenderbehoerde@stadtweimar.de
     
     
    Für alle weiteren Anliegen wenden Sie sich bitte per E-Mail an auslaenderbehoerde@stadtweimar.de oder telefonisch an 03643/ 762 222.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03643 762-222

    Fax: 03643 762-234

    E-Mail: auslaenderbehoerde@stadtweimar.de

    Stichwörter

    ausländer, amt für migration, migranten, foreigners office

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Aufenthaltszweck werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Der elektronische Aufenthaltstitel wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und an die zuständige Stelle versandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von ca. 4 bis 6 Wochen.

    Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.

    Die maximale Gültigkeitsdauer liegt bei 10 Jahren für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist allerdings an die Passgültigkeit gebunden. Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels genutzt.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten bis längstens 31.08.2021 ihre Gültigkeit.

    Es wird keine Umtauschaktion von alten Aufenthaltstiteln in Etikettform in den neuen Elektronischen Aufenthaltstitel geben. Das bedeutet, dass alle bisherigen Aufenthaltstitel bis zum Ablauf der Befristung, bis zur Neuausstellung oder Verlängerung des Reisepasses gültig bleiben. Erst bei der Beantragung der Verlängerung beziehungsweise dem Übertrag des Aufenthaltstitels wird ein Elektronischer Aufenthaltstitel bestellt.

    Da die zuständige Stelle den Elektronischen Aufenthaltstitel zwar ausgibt, aber nicht mehr selbst ausstellt, kann der Aufenthaltstitel nicht mehr direkt bei der Vorsprache durch die zuständige Stelle verlängert werden. Diese Regelung gilt auch für Passüberträge.

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Innenministerium am 26.05.2011

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    eAT

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de