Stadtverwaltung Weimar - Ausländerbehörde

Beschreibung

Terminvergabe

Anliegen in der Ausländerbehörde können nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden:

Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen

Einen Termin für Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen können Sie über unser Online-Verfahren buchen:

Wenn Sie neu nach Weimar gekommen sind, brauchen Sie immer einen Termin zur Anmeldung. Zum Termin ist zwingend die vom Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung mitzubringen (der Mietvertrag reicht nicht aus!). 

Weitere erforderliche Dokumente:

  • Pass 
  • alle anderen vorhandenen Ausweisdokumente (bspw.: Aufenthaltstitel)
  • Urkunden zum Nachweis Ihres Familienstandes (bspw.: Eheurkunde, Geburtsurkunden der Kinder)
     

Allen anderen Anliegen

Für die Beantragung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ist immer ein  Antrag  erforderlich.

Bitte reichen Sie Anträge sowie dazugehörige Unterlagen ausschließlich über die nachfolgend genannten Kommunikationswege bei der Ausländerbehörde ein:

per Post:
Stadtverwaltung Weimar
Amt für Migration
Ausländerbehörde
Schwanseestraße 17
99423 Weimar

Per E-Mail:
auslaenderbehoerde@stadtweimar.de
 
 
Für alle weiteren Anliegen wenden Sie sich bitte per E-Mail an auslaenderbehoerde@stadtweimar.de oder telefonisch an 03643/ 762 222.

Adresse

Hausanschrift

Schwanseestraße 17

99423 Weimar

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Fax: 03643 762-234

Telefon Festnetz: 03643 762-222

E-Mail: auslaenderbehoerde@stadtweimar.de

Zuständigkeit für

Weimar

Stichwörter

ausländer, amt für migration, migranten, foreigners office

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English