Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
Beschreibung
Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige untere Wasserbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht
Beschreibung
Bodenschutz
Bodenschutz beinhaltet alle Maßnahmen, die zum Schutz des Bodens unter dem Aspekt des Natur- und Umweltschutzes getroffen werden. Dabei zielt der Bodenschutz auf die Minimierung von problematischen Stoffeinträgen aus Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und Haushalten sowie von land- und forstwirtschaftlichen, die Bodenstruktur gefährdenden Bewirtschaftungspraktiken. Außerdem ist die Schonung des Bodenfonds vor Verbrauch (Versiegelung, Überbauung, naturferne Inanspruchnahme) durch stärkere Berücksichtigung ökologischer Anforderungen bei planerischen Abwägungsprozessen ebenfalls Aufgabe des Bodenschutzes.
Altlasten
Die Bearbeitung von Umweltsünden der Vergangenheit (Altlasten) beginnt mit der flächendeckenden Erfassung aller altlastenverdächtigen Flächen und führt über die einzelnen Erkundungsstufen bis hin zu deren Sanierung und Überwachung. Die systematische Altlastenbearbeitung soll in erster Linie Gefahren für die Schutzgüter (menschliche Gesundheit, Qualität von Nahrungspflanzen und Futtermitteln, Boden, Bodensickerwasser, Grundwasser, oberirdische Gewässer) abwenden.
Untere Chemikaliensicherheitsbehörde
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Chemikaliensicherheitsbehörde nehmen Vollzugsaufgaben nach dem Chemikaliengesetz sowie dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz wahr. Darunter fällt unter anderem die Überwachung von Herstellern, Händlern und Verwendern gefährlicher Stoffe und Gemische (Chemikalien).
Untere Wasserbehörde
In der Unteren Wasserbehörde werden Genehmigungen im Zusammenhang mit der Benutzung von Gewässern (z.B. Einleitungen, Entnahmen, Gewässerkreuzungen) erteilt. Außerdem befassen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Lagerung und dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Heizöllagerungen), da hierbei die Gefahr von Verunreinigungen der Gewässer und Böden besteht. Bei diesen Tätigkeiten besteht eine Anzeige- und ggf. auch Genehmigungspflicht. Wenn wassergefährdende Stoffe wie Heizöl, Diesel, Vergaserkraftstoff aber auch Jauche, Gülle, Düngerlösung oder Pflanzenschutzmittel freigesetzt werden, ist schnelles Handeln erforderlich. Aufgrund der hohen Gefährdung von Grund- und Oberflächenwasser sowie des Bodens ist eine sofortige Information der Feuerwehr, Polizei oder Unteren Wasserbehörde erforderlich, um geeignete Maßnahmen treffen und somit die Umweltauswirkungen möglichst gering halten zu können.
Adresse
Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 60
Gebühren: nein
Bahnhof
Regionalbahn: Regio Südost
Busbahnhof
Bus: 209
Bus: 242
Bus: 208
Bus: 220
Bus: 216
Bus: 212
Bus: 205
Bus: 200
Bus: 211
Bus: 201
Bus: 206
Bus: 243
Bus: 210
Wielandstraße
Bus: 212
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) am 28.03.2012