Landratsamt Sömmerda - Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht

Beschreibung

Bodenschutz

Bodenschutz beinhaltet alle Maßnahmen, die zum Schutz des Bodens unter dem Aspekt des Natur- und Umweltschutzes getroffen werden. Dabei zielt der Bodenschutz auf die Minimierung von problematischen Stoffeinträgen aus Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und Haushalten sowie von land- und forstwirtschaftlichen, die Bodenstruktur gefährdenden Bewirtschaftungspraktiken. Außerdem ist die Schonung des Bodenfonds vor Verbrauch (Versiegelung, Überbauung, naturferne Inanspruchnahme) durch stärkere Berücksichtigung ökologischer Anforderungen bei planerischen Abwägungsprozessen ebenfalls Aufgabe des Bodenschutzes.

Altlasten

Die Bearbeitung von Umweltsünden der Vergangenheit (Altlasten) beginnt mit der flächendeckenden Erfassung aller altlastenverdächtigen Flächen und führt über die einzelnen Erkundungsstufen bis hin zu deren Sanierung und Überwachung. Die systematische Altlastenbearbeitung soll in erster Linie Gefahren für die Schutzgüter (menschliche Gesundheit, Qualität von Nahrungspflanzen und Futtermitteln, Boden, Bodensickerwasser, Grundwasser, oberirdische Gewässer) abwenden.

Untere Chemikaliensicherheitsbehörde

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Chemikaliensicherheitsbehörde nehmen Vollzugsaufgaben nach dem Chemikaliengesetz sowie dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz wahr. Darunter fällt unter anderem die Überwachung von Herstellern, Händlern und Verwendern gefährlicher Stoffe und Gemische (Chemikalien).

Untere Wasserbehörde

In der Unteren Wasserbehörde werden Genehmigungen im Zusammenhang mit der Benutzung von Gewässern (z.B. Einleitungen, Entnahmen, Gewässerkreuzungen) erteilt. Außerdem befassen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Lagerung und dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Heizöllagerungen), da hierbei die Gefahr von Verunreinigungen der Gewässer und Böden besteht. Bei diesen Tätigkeiten besteht eine Anzeige- und ggf. auch Genehmigungspflicht. Wenn wassergefährdende Stoffe wie Heizöl, Diesel, Vergaserkraftstoff aber auch Jauche, Gülle, Düngerlösung oder Pflanzenschutzmittel freigesetzt werden, ist schnelles Handeln erforderlich. Aufgrund der hohen Gefährdung von Grund- und Oberflächenwasser sowie des Bodens ist eine sofortige Information der Feuerwehr, Polizei oder Unteren Wasserbehörde erforderlich, um geeignete Maßnahmen treffen und somit die Umweltauswirkungen möglichst gering halten zu können.

Adresse

Postfachadresse

Postfach 1215

99601 Sömmerda

Hausanschrift

Wielandstraße 4

99610 Sömmerda

Parkplätze

  • Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 3  Gebühren: nein
  • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 60  Gebühren: nein

Haltestellen

  • Haltestelle: Wielandstraße
    Linie:
    • Bus: 212
  • Haltestelle: Busbahnhof
    Linien:
    • Bus: 212
    • Bus: 209
    • Bus: 220
    • Bus: 200
    • Bus: 243
    • Bus: 210
    • Bus: 205
    • Bus: 242
    • Bus: 206
    • Bus: 208
    • Bus: 216
    • Bus: 211
    • Bus: 201
  • Haltestelle: Bahnhof
    Linie:
    • Regionalbahn: Regio Südost

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3634 354-675(Sekretariat)

E-Mail: umweltamt@lra-soemmerda.de

Internet

Bankverbindung

Landratsamt Sömmerda

Empfänger: Landratsamt Sömmerda

IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

BIC: HELADEF1WEM

Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 09.10.2023

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