Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen
Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder auf eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung.
Beschreibung
Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.
Sie können damit entweder die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.
Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben. Die Eigenbeteiligung entfällt, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder bestimmte soziale Leistungen bezogen werden.
Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.
Für Personen mit bestimmten Merkzeichen gibt es die Möglichkeit, mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch zu nehmen.
Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.
Online-Dienst
Antrag auf Ausstellung eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Stadtverwaltung Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise das zuständige Landratsamt Ihres Landkreises.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Grundsicherung, Hilfe zur Pflege, Schwerbehindertenfeststellung
Beschreibung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Älteren und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können, sind Grundsicherungsleistungen zu gewähren.
Hilfe zur Pflege
Leistungen der Hilfe zur Pflege können gewährt werden bei häuslicher Pflege, teilstationärer Pflege, Kurzzeitpflege und stationärer Pflege.
Schwerbehindertenfeststellung
Das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren ermöglicht es behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen eine Vielzahl von Rechten und Einsparungen finanzieller Art in Anspruch zu nehmen mit dem Ziel die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern und Nachteile auszugleichen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Leistungsamtes beraten Sie gern und nehmen Ihren Antrag entgegen.
Adresse
Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 60
Gebühren: nein
Bahnhof
Regionalbahn: Regio Südost
Busbahnhof
Bus: 200, 201, 205, 206, 208, 209, 210, 211, 212, 216, 220, 242, 243
Wielandstraße
Bus: 212
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
E-Mail: sozialamt@lra-soemmerda.de(Sozialamt)
E-Mail: schwb@lra-soemmerda.de(Schwerbehindertenfeststellung)
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
erforderliche Unterlagen
- gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
- gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke
Formulare
Die Beantragung der Beiblätter kann formlos erfolgen.
Voraussetzungen
- Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
- Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
- Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
- Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.
- Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen gegebenenfalls zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.
- Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.
- Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.
- Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten. Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke jedoch erst für den nächsten Monat ausgestellt.
Bearbeitungsdauer
-
Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke wenige Tage
-
Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke circa zwei Wochen
-
Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.
Kosten
Die Ausstellung des Beiblatts ist kostenlos.
Die Wertmarke kann gegen eine Eigenbeteiligung für ein halbes oder ein ganzes Jahr erworben werden. Die Höhe der Eigenbeteiligung beträgt aktuell 46€ für ein halbes und 91€ für ein ganzes Jahr. Sie erhalten die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung, wenn Ihnen wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch bestimmte Sozialleistungen beziehen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie