Landratsamt Sömmerda - Grundsicherung, Hilfe zur Pflege, Schwerbehindertenfeststellung

Beschreibung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Älteren und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können, sind Grundsicherungsleistungen zu gewähren.

Hilfe zur Pflege

Leistungen der Hilfe zur Pflege können gewährt werden bei häuslicher Pflege, teilstationärer Pflege, Kurzzeitpflege und stationärer Pflege.

Schwerbehindertenfeststellung

Das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren ermöglicht es behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen eine Vielzahl von Rechten und Einsparungen finanzieller Art in Anspruch zu nehmen mit dem Ziel die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern und Nachteile auszugleichen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Leistungsamtes beraten Sie gern und nehmen Ihren Antrag entgegen.

Adresse

Hausanschrift

Wielandstraße 4

99610 Sömmerda

Parkplätze

  • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 60  Gebühren: nein
  • Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 3  Gebühren: nein

Haltestellen

  • Haltestelle: Wielandstraße
    Linie:
    • Bus: 212
  • Haltestelle: Bahnhof
    Linie:
    • Regionalbahn: Regio Südost
  • Haltestelle: Busbahnhof
    Linie:
    • Bus: 200, 201, 205, 206, 208, 209, 210, 211, 212, 216, 220, 242, 243

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postfachadresse

Postfach 1215

99601 Sömmerda

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3634 354-784(Sekretariat)

E-Mail: sozialamt@lra-soemmerda.de

E-Mail: schwb@lra-soemmerda.de

Internet

Bankverbindung

Landratsamt Sömmerda

Empfänger: Landratsamt Sömmerda

IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

BIC: HELADEF1WEM

Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 29.07.2024

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de