Kraftfahrzeug Zulassung gebraucht aus Nicht-EU-Land

    Kraftfahrzeug Zulassung für Gebrauchtwagen aus Nicht-EU-Land beantragen

    Wenn Sie ein Fahrzeug, das im Ausland (Nicht-EU-Land) bereits zugelassen war hier im Inland zulassen möchten, dann müssen Sie hierfür einen schriftlichen Antrag stellen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug im Ausland (Nicht-EU-Land) kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
    Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.
     
    Ausnahmen bzw. Sondervorschriften gelten z. B. für Arbeitsmaschinen, Stapler, Fahrzeuge für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, Leicht- und Kleinkrafträder, Krankenfahrstühle, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge sowie für Spezialanhänger.
     
    Die Zulassung erfolgt durch die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II) und die Absiegelung des/der amtlichen Kennzeichen.
     
    Die Zulassungsbehörde ist berechtigt, die Vorführung des Fahrzeuges anzuordnen.

    Online-Dienst

    Online-Zulassungsbehörde

    ID: L100038_211771983

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Zulassungsbehörde.

    • Natürliche Personen:
      Bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) Ihres Wohnorts. Bei mehreren Wohnungen des Ortes Ihrer Hauptwohnung
    • Juristische Personen, Handelsunternehmen oder Behörden:
      Bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.
      Besteht im Inland kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Zulassungsbehörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsberechtigten zuständig.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 41 - Straßenverkehr - Kfz-Zulassungsbehörde

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 65

    04581 Altenburg

    Hausanschrift

    Martin-Luther-Straße 1a

    04600 Altenburg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Zeitzer Str./Lindenaustraße
      Linie:
      • Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für die Kfz-Zulassungsstelle vereinbaren Privatpersonen und Firmen vorab bitte Termine: telefonisch (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13:30 bis 16 Uhr unter Tel.03447 586-602), per E-Mail unter kfz.zulassung@altenburgerland.de oder schriftlich. Zulassungsdienste, Autohäuser und Kfz-Händler können ihre Unterlagen in der Zeit von 7:30 bis 08:00 Uhr abgeben und nach Info über die Fertigstellung wieder abholen. Die Behörde weist darauf hin, dass Unterlagen nur vollständig angenommen werden. Außerdem sollten Kennzeichen vorher geprägt werden. Zugang erhalten nur Antragsteller ohne Begleitperson. Im Gebäude besteht kein Maskenpflicht, der Mindestabstand von 1,5 Metern wird empfohlen sowie die Beachtung der Nies- und Hustenetikette. Die Führerscheinstelle vergibt zeitgleich Termine unter der Rufnummer 03447 586-619, -622, -618, -621 oder per E-Mail unter fahrerlaubnisbehoerde@altenburgerland.de.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 586-602

    Fax: 03447 586-629

    E-Mail: kfz.zulassung@altenburgerland.de

    Internet

    Formulare

    Vollmacht für Zulassungsangelegenheiten eines Kraftfahrzeuges

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Ggf. weitere Unterlagen, z.B.:

    • schriftlicher formgebundener Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde mit der Angabe der Halter- und Fahrzeugdaten
      Der Antrag kann auch erst bei der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden.
    • gültiger Personalausweis (keine Kopie) des Fahrzeughalters oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes
      Die Meldebescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
      Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig.
    • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
      Ist diese noch nicht erstellt worden, dann COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung inkl. Schadstoffklasse / Emissionsschlüssel) oder eine Typ-Datenbestätigung vom Kraftfahrt-Bundesamt bzw. ein Gutachten einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr.
    • die Vorlage eines COC oder einer Datenbestätigung durch den Hersteller ist nur dann ausreichend, wenn aus den Fahrzeugdokumenten des Drittstaates hervorgeht, dass die EG-Typgenehmigungsnummer für die dortige Zulassung anerkannt wurde
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) des Haftpflichtversicherers
    • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat) bzw. Bescheinigung vom zuständigen Finanzamt über die Nichtnotwendigkeit
    • Verzollungsnachweis (Zollquittung oder Zollurkunde über die Zollfreistellung oder Zollunbedenklichkeitsbescheinigung)
      Kann diese nicht vorgelegt werden, erfolgt eine Mitteilung an das zuständige Hauptzollamt durch die Zulassungsbehörde.
    • Prüfbericht einer neuen Haupt- und Abgasuntersuchung
    • Kaufvertrag oder Originalrechnung
    • Zulassungsdokumente des Landes, in dem das Fahrzeug zuvor zugelassen war
    • Prüfbericht für eine Sicherheitsprüfung (wenn vorgeschrieben)
    • Kraftfahrzeugkennzeichen (wenn vorhanden)

    Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Ggf. weitere Unterlagen, z.B.:

    • bei Vertretung durch einen Dritten: Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Hinweise für Altenburger Land: Zulassung Fahrzeuge aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten

    Was muss ich mitbringen ?

    Vollmacht, wenn Anmeldung durch eine dritte Person erfolgt

    Wenn nur COC-Papier oder Gutachten vorliegt, wird zusätzlich eine Bestätigung vom Hersteller/Händler benötigt, dass noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde.

    Voraussetzungen

    • Das Fahrzeug muss einem genehmigten Typ entsprechen oder über eine Einzelgenehmigung verfügen.
    • Bestehen einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
    • Nichtbestehen von Kraftfahrzeugsteuerrückständen
    • Das Fahrzeug darf nicht als gestohlen gemeldet sein.

    Generell sind die Zulassungsverfahren sehr vielfältig, so dass diese Ausführungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
    Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TMIL am 09.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Autozulassung, Gebrauchtwagen aus Ausland zulassen, Gebrauchtwagen, Kraftfahrzeug, Kfz-Zulassung, Auto aus nicht EU-Land, Gebrauchtfahrzeug, Auto aus Ausland zulassen, Kfz, KFZ gebraucht, Auto, KFZ Anmeldung, KFZ anmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de