Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 41 - Straßenverkehr - Kfz-Zulassungsbehörde
Adresse
Postanschrift
Postfach 11 65
04581 Altenburg
Hausanschrift
Zeitzer Str./Lindenaustraße
Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Für die Kfz-Zulassungsstelle vereinbaren Privatpersonen und Firmen vorab bitte Termine: telefonisch (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13:30 bis 16 Uhr unter Tel. 03447 586-602 ), per E-Mail unter kfz.zulassung@altenburgerland.de oder schriftlich. Zulassungsdienste, Autohäuser und Kfz-Händler können ihre Unterlagen in der Zeit von 7:30 bis 08:00 Uhr abgeben und nach Info über die Fertigstellung wieder abholen. Die Behörde weist darauf hin, dass Unterlagen nur vollständig angenommen werden. Außerdem sollten Kennzeichen vorher geprägt werden. Zugang erhalten nur Antragsteller ohne Begleitperson. Im Gebäude besteht kein Maskenpflicht, der Mindestabstand von 1,5 Metern wird empfohlen sowie die Beachtung der Nies- und Hustenetikette. Die Führerscheinstelle vergibt zeitgleich Termine unter der Rufnummer 03447 586-619 , - 622 , - 618 , - 621 oder per E-Mail unter fahrerlaubnisbehoerde@altenburgerland.de .  
Kontakt
Zuständigkeit für
Kreis Altenburger Land (Thüringen)
- Ausnahmegenehmigungen für den Straßenverkehr erhalten
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Bauart von Fahrzeugteilen genehmigen lassen
- Betriebserlaubnis für ein Einzelfahrzeug beantragen
- Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
- Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe
- Kfz Verwertungsnachweis erhalten
- Kraftfahrzeugzulassung - Den Ersatz der Betriebserlaubnis von zulassungsfreien Fahrzeugen nach Verlust beantragen
- Kraftfahrzeugzulassung - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen