Standplatzgenehmigung

    Standplatzgenehmigung

    Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

    Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
    Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949116

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Zuständigkeit

    An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Nobitz

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 1

    04603 Nobitz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Bürgermeister: Nobitz: nach Terminvereinbarung unter 03447 3108-0 Göpfersdorf: nach Terminvereinbarung unter 0162 6082899 Langenleuba-Niederhain: Dienstag 15:00 - 18:00 Uhr Einwohnermeldestellen: nur nach vorheriger Terminvereinbarung Nobitz: 03447 3108-14 Saara: 03447 5133-18 (nur dienstags erreichbar) Langenleuba-Niederhain: 034497 810-15 allgemeine Verwaltung: Mo: 09:00 – 12:00 Uhr Di:  09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mi:  geschlossen Do: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Fr:  09:00 – 12:00 Uhr Kassenstunden: Nobitz und Saara: Di:  09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Langenleuba-Niederhain: jeden 1. und 3. Dienstag im Monat 15:00 – 18:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten bleiben die Verwaltungsgebäude geschlossen. Grundsätzlich sollte von der Möglichkeit einer Terminvereinbarung auch außerhalb der Einwohnermeldestellen Gebrauch gemacht werden. Nur so ist sichergestellt, dass auch der jeweilige Ansprechpartner für die entsprechenden Anliegen bereitsteht. Urlaub, Außentermine u. dgl. können bei einer Terminvereinbarung berücksichtigt werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 3108-0

    Fax: 03447 3108-29

    E-Mail: post@nobitz.de

    Formulare

    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
    Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes gemäß der Marktsatzung (Land Thüringen)
    Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
    Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt

    Version

    Technisch erstellt am 02.04.2007

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
    Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Marktsatzung der Gemeinde

    Rechtsbehelf

    Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gewerbe, Sondernutzungserlaubnis, Saisonstandplatz, Märkte, Tagesstandplatz, Wochenmarkt, Markt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024