Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn bei Ihnen eine Schwerbehinderung festgestellt wurde, dann können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Beschreibung

    Bei Ihnen wurde ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt und Sie möchten aufgrund dieser Feststellung Rechte und Leistungen in Anspruch nehmen? Dann müssen Sie schriftlich die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises

    ID: L100038_221278943

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 28.06.2024 (von: Jens, Bohlender)

    Technisch geändert am 28.06.2024 (von: Jens, Bohlender)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    Für die Ausstellung und Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises wenden Sie sich an Ihr Landratsamt bzw. die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Grundsicherung, Hilfe zur Pflege, Schwerbehindertenfeststellung

    Beschreibung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Älteren und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können, sind Grundsicherungsleistungen zu gewähren.

    Hilfe zur Pflege

    Leistungen der Hilfe zur Pflege können gewährt werden bei häuslicher Pflege, teilstationärer Pflege, Kurzzeitpflege und stationärer Pflege.

    Schwerbehindertenfeststellung

    Das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren ermöglicht es behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen eine Vielzahl von Rechten und Einsparungen finanzieller Art in Anspruch zu nehmen mit dem Ziel die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern und Nachteile auszugleichen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Leistungsamtes beraten Sie gern und nehmen Ihren Antrag entgegen.

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 60
    Gebühren: nein

    Bahnhof

    Regionalbahn: Regio Südost


    Busbahnhof

    Bus: 200, 201, 205, 206, 208, 209, 210, 211, 212, 216, 220, 242, 243


    Wielandstraße

    Bus: 212

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    E-Mail: sozialamt@lra-soemmerda.de(Sozialamt)

    E-Mail: schwb@lra-soemmerda.de(Schwerbehindertenfeststellung)

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Formulare

    Hinweise und Tipps zur Antragstellung nach dem Schwerbehindertenrecht

    Feststellung des Grades der Behinderung und von Merkzeichen, Ausstellung eines Ausweises

    Schwerbehindertenrecht / schwerbehinderte Menschen

    Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht gemäß § 152 Neuntem Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

    Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht

    gemäß § 152 Neuntem Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

    Version

    Technisch erstellt am 09.09.2013 (von: Vollrath, Stefanie)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
    • ab dem 10. Lebensjahr: 1 aktuelles Passfoto
      • Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
    • für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel

    Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

    Für die Verlängerung vergessen Sie bitte nicht Ihren bisherigen Schwerbehindertenausweis, soweit Sie bereits im Besitz eines solchen sind.

    Voraussetzungen

    Sie haben nachgewiesen einen Grad der Behinderung von mindestens 50.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen zunächst die Feststellung der Behinderung schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

    Die ausstellende Behörde vermerkt auf dem Schwerbehindertenausweis den festgestellten Grad der Behinderung, die Gültigkeit sowie weitere gesundheitliche Merkmale in Form von Merkzeichen. Der Grad der Behinderung wird als auf 10 gerundete Zahl im Bereich von 50 bis 100 angegeben. Darüber hinaus enthält der Ausweis unter Umständen auf der Rückseite eine Historie, weist also aus, ab wann einzelne Feststellungen zum Grad der Behinderung und zu den Nachteilsausgleichen nachgewiesen sind.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.
    • Der Schwerbehindertenausweis wird künftig im Scheckkartenformat ausgestellt.
    • Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 24.10.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)