Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis innerhalb der Ortschaft beantragen
Sie möchten eine Straße oder Teile davon innerorts für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen?
Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Beschreibung
Sie möchten eine Straße oder Teile davon innerorts für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen?
Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Beispiele solcher Sondernutzungen können u.a. der Verkauf von Waren aller Art, das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé sowie die Ausübung von Straßenkunst sein.
Online-Dienst
Anderweitige Straßennutzung nach Thüringer Straßengesetz und/oder StVO
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft "Gramme-Vippach" - Allgemeine Ordnungsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Nancy Heerwagen (Amtsleiterin)
Postanschrift
Erfurter Straße 11
99195 Schloßvippach
Telefon Festnetz: 036371 540-33
Herr Karsten Rudolph (Sachbearbeiter)
Postanschrift
Erfurter Straße 11
99195 Schloßvippach
Telefon Festnetz: 036371 540-32
Internet
Stichwörter
Ordnungsamt
Landratsamt Sömmerda - Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde
Beschreibung
Das Amt für Tiefbau- und Kreisstraßen ist zuständig für alle Straßen, Wege und Brücken im Eigentum des Landkreises Sömmerda. Die Zuständigkeit erstreckt sich dabei auf die Beschilderung, Markierung, Grünpflege sowie Sitzgruppen, Wetterschutzhütten, Wegweiser, Wandertafeln und Bootsausstiegstellen entlang der Unstrut. Das Amt für Tiefbau- und Kreisstraßen erbringt in diesem Zusammenhang folgende Dienstleistungen:
- Pflege und Ausbau des Wander- und Radwanderwegenetzes
- Planung und Koordinierung des Winterdienstes
- Fortschreibung des Kreisstraßennetzes
- Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen für die Inanspruchnahme des Straßenraumes über den Gemeingebrauch hinaus
Des Weiteren werden Parkausweise für Schwerbehinderte ausgestellt. Informationen und Rechtsgrundlagen für Verkehrsunternehmer sind auf den Webseiten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) zu finden.
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Regio Südost
- Haltestelle: Bahnhofstraße
Linien:- Bus: 208
- Bus: 270
- Bus: 205
- Bus: 242
- Bus: 211
- Bus: 210
- Bus: 243
- Bus: 212
- Bus: 201
- Bus: 216
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 354-417(Sekretariat)
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Formulare
Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Manche Behörden und Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Manche Behörden und Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.
Die zuständige Stelle prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
Fußgängerinnen und Fußgänger oder alle, die in dieser Straße wohnen (Anwohner), durch Lärm belästigen,
die Straße übermäßig verschmutzen oder
das Stadtbild beeinträchtigen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich.
Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Sie berücksichtigen unter anderem
Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und
das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 23.11.2022
Stichwörter
Straßenverkauf, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Straßenumzug, Straßenveranstaltung, Straßenfest, Straßenkultur, Straßenkunst, Straßencafe