Mietwagengenehmigung Erteilung

    Personenbeförderung - Mietwagengenehmigung Erteilung

    Sie möchten ein Mietwagengewerbe betreiben? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises stellen.

    Der sogenannte Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen schließt unter anderem den Verkehr mit Taxen, Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen, oder den Verkehr mit Mietwagen und Mietomnibussen ein. Für die Genehmigung hat der/die Unternehmer:in folgende Voraussetzungen zu erfüllen: die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebs und die fachliche Eignung des Unternehmers muss gewährleistet sein, der/die Antragssteller:in bzw. die mit der Führung der Geschäfte vertraute Person muss zuverlässig sein. Außerdem muss der Betriebssitz im Inland sein. Die Genehmigung wird zeitlich befristet erteilt (je nach Beförderungsmittel).

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst - Mietwagengenehmigung Erteilung

    ID: L100038_212951654

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 04.08.2022 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    zuständige Stelle

    zuständige untere Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises

    Zuständigkeit

    zuständige Untere Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

    Beschreibung

    Das Amt für Tiefbau- und Kreisstraßen ist zuständig für alle Straßen, Wege und Brücken im Eigentum des Landkreises Sömmerda. Die Zuständigkeit erstreckt sich dabei auf die Beschilderung, Markierung, Grünpflege sowie Sitzgruppen, Wetterschutzhütten, Wegweiser, Wandertafeln und Bootsausstiegstellen entlang der Unstrut. Das Amt für Tiefbau- und Kreisstraßen erbringt in diesem Zusammenhang folgende Dienstleistungen:

    • Pflege und Ausbau des Wander- und Radwanderwegenetzes
    • Planung und Koordinierung des Winterdienstes
    • Fortschreibung des Kreisstraßennetzes
    • Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen für die Inanspruchnahme des Straßenraumes über den Gemeingebrauch hinaus

    Des Weiteren werden Parkausweise für Schwerbehinderte ausgestellt. Informationen und Rechtsgrundlagen für Verkehrsunternehmer sind auf den Webseiten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) zu finden.

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein

    Bahnhof

    Regionalbahn: Regio Südost


    Bahnhofstraße

    Bus: 211

    Bus: 212

    Bus: 242

    Bus: 270

    Bus: 208

    Bus: 243

    Bus: 201

    Bus: 205

    Bus: 210

    Bus: 216

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-417(Sekretariat)

    E-Mail: verkehrsbehoerde@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Version

    Technisch erstellt am 20.11.2007 (von: Bianka Schaak)

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: Jens, Bohlender)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Formeller Antrag (Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers; Wohn- und Betriebssitz; bei natürlichen Personen Geburtstag, Geburtsort; Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge)
    • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung) der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
    • Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (Vordruck gemäß § 2 Absatz 2 Numer 2/ § 2 Absatz 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr -PBZugV), nicht älter als 3 Monate
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung)
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 5 GewO (bei Unternehmen)
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

    Allgemeine Unterlagen:

    • Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietfahrzeuge mit Mietvertrag beziehungsweise Leasingliste
    • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Mietwagen einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
    • Gewerbeanmeldung

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienst vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
    • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
    • Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls ein Widerspruch erfolglos ist.

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen zu erhalten:

    • Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung beziehungsweise Wiedererteilung einer Mietwagengenehmigung.

    Fristen

    Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach

    • der Anzahl der Fahrzeuge und
    • der Laufzeit der Genehmigung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 20.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2021 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)