Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung VerlängerungOnline erledigen

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung: Verlängerung beantragen

    Beschreibung

    Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen beziehungsweise nach erfolgreichem Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes erstreben. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.

    Online-Dienste

    Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildung

    ID: L100027_131966010

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen

    ID: L100027_125342326

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten (je nach Wohnort die Landrätin oder der Landrat des Landkreises beziehungsweise die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt).

      Ansprechpartner

      Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Ausländerbehörde

      Beschreibung

      Die Ausländerbehörde ist Partner in Angelegenheiten zur Regelung aller aufenthaltsrechtlicher Belange. Auch Anträge auf Einbürgerung können hier gestellt werden. Für unsere ausländischen Bewohner ist die Ausländerbehörde Schwerin gleichzeitig Meldebehörde.

      Adresse

      Hausanschrift

      Am Packhof 2-6

      19053 Schwerin

      Parkplätze

      • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
        Anzahl: 30  Gebühren: ja
      • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
        Anzahl: 2  Gebühren: nein
      • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
        Anzahl: 4  Gebühren: ja
      • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
        Anzahl: 123  Gebühren: ja

      Haltestellen

      • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
        Linien:
        • Straßenbahn: 1, 4
        • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
      • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
        Linie:
        • Regionalbahn: Intercity
      • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
        Linie:
        • Straßenbahn: 2

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Kontakt

      Fax: +49 385 545-1809

      Telefon Festnetz: +49 385 545-1812

      E-Mail: auslaenderbehoerde@schwerin.de

      Kontaktperson

      Formulare

      Antrag auf Erteilung / Verlängerung von Aufenthaltserlaubnis

      Stichwörter

      Ausländer, Bürgerbüro, Bürgerservice

      Version

      Technisch geändert am 11.06.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      erforderliche Unterlagen

      • Nachweise, über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis
      • Nachweise, dass
        • Sie Ihr Ausbildungsverhältnis aufrechterhalten
        • die konkrete Aussicht besteht, dass der Ausbildungserfolg in angemessener Zeit erreicht werden kann
        • Ihre qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

       Bitte erkundigen Sie sich auch bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen erforderlich sind.

          Voraussetzungen

          Für die Verlängerung müssen Sie die gleichen Voraussetzungen wie für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen.

          Zusätzlich muss

          • Ihr Ausbildungsverhältnis aufrechterhalten werden und
          • die konkrete Aussicht bestehen, dass der Ausbildungserfolg in angemessener Zeit erreicht werden kann.

          Nach erfolgreicher Beendigung der qualifizierten Berufsausbildung kann die Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines der qualifizierten Berufsausbildung angemessenen Arbeitsplatzes bis zu einem Jahr verlängert werden. Während dieses Zeitraumes darf jede Erwerbstätigkeit ausgeübt werden.

            Rechtsgrundlage(n)

            § 8 Abs 1 i.V.m. §§ 16a ff. AufenthG

            Kosten

            Die Höhe der Gebühr hängt von der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ab:

            • bis zu drei Monate: 96 Euro,
            • über drei Monate: 93 Euro.

            Hinweis: Nur in Ausnahmefällen können Sie von den Gebühren befreit werden.

            Gültigkeitsgebiet

            Mecklenburg-Vorpommern

            Fachliche Freigabe

            Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 19.09.2016

            Version

            Technisch geändert am 25.06.2024

            Stichwörter

            Aufenthaltstitel, elektronischer Aufenthaltstitel - eAT

            Sprachversion

            Englisch

            Sprache: en

            Sprachbezeichnung nativ: English

            Deutsch

            Sprache: de