Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Ausländerbehörde

Beschreibung

Die Ausländerbehörde ist Partner in Angelegenheiten zur Regelung aller aufenthaltsrechtlicher Belange. Auch Anträge auf Einbürgerung können hier gestellt werden. Für unsere ausländischen Bewohner ist die Ausländerbehörde Schwerin gleichzeitig Meldebehörde.

Adresse

Hausanschrift

Am Packhof 2-6

19053 Schwerin

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag:       08.00 - 16.00 Uhr Dienstag:     08.00 - 18.00 Uhr Mittwoch:     geschlossen Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr Freitag:        geschlossen

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 385 545-1812

Fax: +49 385 545-1809

E-Mail: auslaenderbehoerde@schwerin.de

Zuständigkeit für

Schwerin

Stichwörter

Ausländer, Bürgerbüro, Bürgerservice

Version

Technisch erstellt am 12.03.2015

Technisch geändert am 09.07.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021