Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Ausländerbehörde

Beschreibung

Die Ausländerbehörde ist Partner in Angelegenheiten zur Regelung aller aufenthaltsrechtlicher Belange. Auch Anträge auf Einbürgerung können hier gestellt werden. Für unsere ausländischen Bewohner ist die Ausländerbehörde Schwerin gleichzeitig Meldebehörde.

Adresse

Hausanschrift

Am Packhof 2-6

19053 Schwerin

Parkplätze

  • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
    Anzahl: 4  Gebühren: ja
  • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
    Anzahl: 123  Gebühren: ja
  • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
    Anzahl: 30  Gebühren: ja
  • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
    Anzahl: 2  Gebühren: nein

Haltestellen

  • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
    Linie:
    • Regionalbahn: Intercity
  • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
    Linien:
    • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
    • Straßenbahn: 1, 4
  • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
    Linie:
    • Straßenbahn: 2

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 385 545-1812

Fax: +49 385 545-1809

E-Mail: auslaenderbehoerde@schwerin.de

Zuständigkeit für

Schwerin

Stichwörter

Ausländer, Bürgerbüro, Bürgerservice

Version

Technisch geändert am 11.06.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English