Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme

    Sterbefall beim Standesamt anzeigen

    Beschreibung

    Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk der Tod eintrat, angezeigt werden. Der Standesbeamte nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt die Sterbeurkunde aus.

    Online-Dienst

    GRA - Sterbefallanzeige

    ID: L100027_124790500

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    Version

    Technisch erstellt am 23.01.2023

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    zuständige Stelle

    das Standesamt des Sterbeortes

    Ansprechpartner

    Amt Grabow

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    19300 Grabow

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038756 503-0

    Fax: 038756 503-47

    E-Mail: info@grabow.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Grabow

    Empfänger: Stadt Grabow

    IBAN: DE60 1405 2000 1520 0000 45

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg- Schwerin

    Weitere Informationen

    Besuche sind nach Terminvereinbarung und unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften weiterhin möglich.

    Ab sofort gilt aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens für Besucher-/innen der Verwaltung die 3-G-Regelung. Zutritt erhalten daher nur nachweislich Geimpfte, Genesene und Getestete.

    Version

    Technisch erstellt am 16.05.2013

    Technisch geändert am 20.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Amt Grabow - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    19300 Grabow

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038756 503-0

    Fax: 038756 503-47

    E-Mail: info@grabow.de

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2013

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung des Verstorbenen (als Nachweis über den letzten Wohnsitz)
    • Personalausweis oder Reisepass der den Sterbefall anzeigenden Person
    • Todesbescheinigung des Arztes
      Blatt A und B (nichtvertraulicher Teil) sowie Blatt 1 und 2 (vertraulicher Teil) im Umschlag
    • Personenstandsurkunden des Verstorbenen - nur soweit die Personenstandsregister nicht beim bearbeitenden Standesamt geführt werden:
      • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls Nachweis über deren Auflösung
      • sofern keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand, eine Geburtsurkunde
    • In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein (z. B. Übersetzungen ausländischer Urkunden).

    Voraussetzungen

    Zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge:

    • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

    Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen gelten Sonderregelungen (siehe unter Verfahrensablauf).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Sterbefall muss beim Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk er eingetreten ist, grundsätzlich persönlich angezeigt werden. Haben Sie als anzeigepflichtige Person ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung beauftragt, wird dieses die Anzeige für Sie beim Standesamt erledigen.

    Ist der Sterbefall in einer öffentlichen Einrichtung (z. B. Krankenhaus, Gefängnis, Alten- und Pflegeheim) sowie in einer sonstigen Einrichtung eingetreten, ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige beim Standesamt verpflichtet.

    Liegen Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vor, benachrichtigt der Arzt, der den Tod bescheinigt, die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungsbehörde zeigt den Sterbefall beim Standesamt an.

    Fristen

    Der Sterbefall muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Hierbei gilt der Samstag nicht als Werktag.

    Kosten

    Die im Zusammenhang mit der Anzeige des Sterbefalls erteilten Sterbeurkunden sind gebührenfrei, soweit dies auf Grund von Bundes- oder Landesrecht vorgesehen ist. Sofern die Beurkundung vom Standesamt zurückgestellt wird, weil noch nicht alle urkunds-relevanten Unterlagen vorliegen, stellt der Standesbeamte für die Bestattung dem Anzeigenden gebührenfrei eine Bescheinigung aus, dass die Anzeige ordnungsgemäß erfolgte.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 26.04.2021

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2011

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021