Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung beantragen
Wenn Sie beruflich Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, dürfen Sie das nicht einfach tun, sondern Sie müssen zuerst die Behörden informieren, die dafür zuständig sind.
Beschreibung
Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.
Sachkundig ist, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung abgeschlossen hat, die vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anerkannt worden ist - z. B. den anerkannten Abschluss "geprüfte/r Schädlingsbekämpfer/in“.
Seit dem 1. August 2004 gibt es die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer / zur Schädlingsbekämpferin. Diese dauert 3 Jahre und schließt nach praktischen sowie theoretischen Lehreinheiten mit einer entsprechenden Prüfung an einer Berufsschule ab. Näheres dazu regelt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer / zur Schädlingsbekämpferin.
Beschränkt sich die vorgesehene Schädlingsbekämpfung auf bestimmte Anwendungsbereiche, ist sachkundig auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde für diese Tätigkeiten als geeignet anerkannt worden ist.
Online-Dienst
MVSP_MV_Sachkundenachweis_zur_Schädlingsbekämpfung_beantragen
Online erledigen
Zahlungsweise
- Paypal
- giropay
- Visa Karte
- Mastercard
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Beratung zum Erwerb der Sachkunde und die Ausstellung der Bescheinigung über die nachgewiesene Sachkunde erfolgt auf Antrag durch das für Ihren Wohnsitz zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Hinsichtlich der Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer oder zur Schädlingsbekämpferin wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Sofern es um sich um ein Anliegen bezüglich des Erwerbs der Sachkunde für einen Teilbereich der Schädlingsbekämpfung gemäß der "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 523)" handelt, wenden Sie sich an eine einschlägige Fachschule.
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit einer Ausbildung erfolgt durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit.
Zuständigkeit
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz haben (Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dieser und weiterführenden Seiten.)
Ansprechpartner
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 12 63
19370 Parchim
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-3900(Herr Dr. Henschel (FDL))
Telefon Festnetz: 03871 722-3901(Frau Dinter (Dezentraler Service))
Telefon Festnetz: 03871 722-3929(Frau Jahns (Dezentraler Service / SB Tierseuchen))
Telefon Festnetz: 03871 722-3932(Frau Hahn (Dezentraler Service / Qualitätsmanagement))
E-Mail: veterinaeramt@kreis-lup.de
Stichwörter
Lebensmittelüberwachung, Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Verbraucherschutz
erforderliche Unterlagen
- Sachkundenachweise: Sachkundig ist, wer sich regelmäßig fortbildet und
- die Prüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "geprüfter Schädlingsbekämpfer / geprüfte Schädlingsbekämpferin" oder
- die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltendem Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt oder
- in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.
- Sachkundig ist auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde als den oben erwähnten Prüfungen gleichwertig anerkannt worden ist.
- Nachweis der Sachkunde z. B. in Form von Ausbildungszeugnissen, Schulungsnachweisen, Teilnahmebestätigungen, Bescheinigungen über Fortbildungen
- Personalausweis
- Erkundigen Sie sich bitte bezüglich noch zusätzlich einzureichender Unterlagen bei Ihrem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Dieses wird Ihnen auch darüber Auskunft geben, ob Sie bereits sachkundig sind oder wie bzw. durch welche Schulungsangebote Sie die Sachkunde erlangen können.
Formulare
Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei Ihrem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Voraussetzungen
Sachkunde des Antragsstellers.
Sachkundig ist, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde anerkannt worden ist.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Erteilung einer Sachkunde.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Den Sachkundenachweis erhalten Sie von der zuständigen Stelle, nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises eingereicht haben, die zuständige Stelle die Unterlagen geprüft hat und die Voraussetzungen geprüft wurden.
Fristen
Es sind keine Fristen vorgesehen.
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 5 Jahre
Bearbeitungsdauer
Die in der Regel kurzfristige Bearbeitungsdauer darf dabei maximal bis zu 3 Monaten ab Eingang des vollständigen Antrags bei der zuständigen Stelle betragen.
3 Monate
Kosten
Im Rahmen einer Ausbildung fallen für die Sachkunde keine Kosten an. Wenn die Ausbildung auf privater Ebene erfolgt, hängen die Kosten vom Anbieter der Lehrgänge ab. In diesen sind die anfallenden Prüfungsgebühren meist enthalten.
Die Höhe der Kosten sind abhängig von dem Zeitaufwand, betragen aber mindestens 25,00 EUR (Ziffer 1.6.44 Veterinärverwaltungskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern).
Erkundigen Sie sich hierfür bitte bei Ihrem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Dokumente
Eingehend
Sachkundenachweis
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Personalausweis
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Schädlingsbekämpferverband.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 08.09.2023
Stichwörter
Gesundheitsschädlinge, Hygieneschädlinge, Schädlingsbekämpfung, Schädlinge