Landkreis Ludwigslust-Parchim - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 12 63
19370 Parchim
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-3900(Herr Dr. Henschel (FDL))
Telefon Festnetz: 03871 722-3901(Frau Dinter (Dezentraler Service))
Telefon Festnetz: 03871 722-3929(Frau Jahns (Dezentraler Service / SB Tierseuchen))
Telefon Festnetz: 03871 722-3932(Frau Hahn (Dezentraler Service / Qualitätsmanagement))
E-Mail: veterinaeramt@kreis-lup.de
Zuständigkeit für
Kreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern)
- Amtliche Fleischuntersuchung bei Hausschlachtung durchführen
- Amtliche Schlachttieruntersuchung bei Hausschlachtung durchführen
- Amtliche Untersuchung auf Trichinen bei Hausschlachtung durchführen
- Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes beim Schlachten Verpflichtung
- Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten anmelden
- Bestellung eines weisungsbefugten Verantwortlichen zur Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes Verpflichtung
- Betäuben oder Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis erbringen
- Betriebe und Einrichtungen für das innergemeinschaftliche Verbringen nach tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften: Zulassung beantragen
- Bienenhaltung anzeigen
- Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen
- Erlaubnis zum Kürzen von Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel beantragen
- EU-Heimtierpass (Pet Passport) beantragen
- Hausschlachtung - Durchführung
- Lebensmittelbetriebe registrieren lassen
- Sachkundenachweis für Züchter und Halter gefährlicher Hunde
- Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung beantragen
- Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
- Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden
- Tierheim: Betriebserlaubnis beantragen
- Tierquälerei verfolgen
- Tierseuchenverdacht melden
- Tiertransporte: Befähigungsnachweis beantragen
Schwerin
- Amtliche Fleischuntersuchung bei Hausschlachtung durchführen
- Amtliche Schlachttieruntersuchung bei Hausschlachtung durchführen
- Amtliche Untersuchung auf Trichinen bei Hausschlachtung durchführen
- Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes beim Schlachten Verpflichtung
- Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten anmelden
- Bestellung eines weisungsbefugten Verantwortlichen zur Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes Verpflichtung
- Betäuben oder Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis erbringen
- Betriebe und Einrichtungen für das innergemeinschaftliche Verbringen nach tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften: Zulassung beantragen
- Bienenhaltung anzeigen
- Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen
- Erlaubnis zum Kürzen von Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel beantragen
- EU-Heimtierpass (Pet Passport) beantragen
- Hausschlachtung - Durchführung
- Lebensmittelbetriebe registrieren lassen
- Sachkundenachweis für Züchter und Halter gefährlicher Hunde
- Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung beantragen
- Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
- Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden
- Tierheim: Betriebserlaubnis beantragen
- Tierquälerei verfolgen
- Tierseuchenverdacht melden
- Tiertransporte: Befähigungsnachweis beantragen
Stichwörter
Lebensmittelüberwachung, Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Verbraucherschutz