Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Bescheinigung in Steuersachen beantragen

    Die Bescheinigung in Steuersachen bescheinigt die steuerlichen Fakten anhand der dort vorliegenden Kenntnisse über das Zahlungs- und Abgabeverhalten des Antragstellers.

    Beschreibung

    Bescheinigungen in Steuersachen können für zahlreiche, insbesondere gewerbliche Anlässe erforderlich sein. Die nachzuweisenden Angaben zu Ihren steuerlichen Verhältnissen dienen vor allem als Zuverlässigkeitserklärung, d. h. als Nachweis, dass Sie regelmäßig Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen.

    Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie vorhandene Steuerrückstände, Zahlungsweise und Abgabeverhalten des Steuerpflichtigen. Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten des Antragstellers erfolgt insoweit nicht.

    Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen überlassen, der die vom Steuerpflichtigen begehrte Maßnahme treffen soll (z. B. Erteilung einer Gewerbeerlaubnis, einer Güterkraftverkehrskonzession oder eines Auftrags).

    Online-Dienst

    MVSP_UHGW_Bescheinigung_in_Steuersachen

    ID: L100027_132143387

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    Version

    Technisch erstellt am 15.01.2024 (von: Simchen, Diana-Ruth)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    20.2 Steuern

    Aktuelles

    Formulare und weitere Hinweise Anmeldung zur Vergnügungssteuer bei Durchführung einer einmaligen Veranstaltung Anmeldung zur Vergnügungssteuer bei Durchführung einer wiederkehrenden Veranstaltung Anmeldung zur Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Anmeldung zur Vergnügungssteuer für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit Anzeige - Aufgabe des Beherbergungsbetriebes  gem. § 8 Umsatzsteuersatzung der UHGW Anzeige - Beginn der Tätigkeit eines Beherbergungsbetriebes  gem. § 8 Umsatzsteuersatzung der UHGW Anzeige - Verlegung des Beherbergungsbetriebes  gem. § 8 Umsatzsteuersatzung der UHGW Erklärung zur Übernachtungssteuer Erklärung zur Ersatzbemessung Grundsteuer SEPA-Lastschriftmandat Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung Datenschutzinformation Grundsteuer-Ersatzbemessung Datenschutzinformation SEPA-Lastschriftmandat Datenschutzinformation Vergnügungssteuer Hier erhalten Sie Informationen zur Hundesteuer sowie die entsprechenden Formulare 20.2 - Bereich Hundesteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 15

    17489 Greifswald

    Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
    Anzahl: 250
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
    Anzahl: 22
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
    Anzahl: 273
    Gebühren: ja

    Stadtbus

    Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße

    Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus

    Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 31 53

    17461 Greifswald

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-3131(Sekretariat)

    Fax: +49 3834 8536-3132

    E-Mail: steuern@greifswald.de(Wichtiger Hinweis: Da es aus verwaltungsinternen Gründen derzeit nicht möglich ist, alle Mitteilungen, die per E-Mail eingehen, auch auf elektronischem Wege zu beantworten, werden die Nutzer*innen des E-Mail-Zugangs gebeten, neben der E-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift anzugeben.)

    Stichwörter

    Finanzen, Steuern

    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2015 (von: Arndt, Olaf)

    Technisch geändert am 15.01.2024 (von: Simchen, Diana-Ruth)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Für den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen existieren keine Formvorschriften.

    Es wird für die Beantragung bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung, ein amtliches Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass) benötigt.

    Formulare

    Grundsätzlich besteht keine Formvorschrift. Sofern in der jeweiligen Satzung nicht anders geregelt, kann ein formloser Antrag gestellt werden.

    Anderenfalls genügt ein formloser Antrag, persönlich oder telefonisch, unter Angabe des vollständigen Vor- und Nachnamens beziehungsweise der Firmenbezeichnung und der Anschrift.

    Hinweise für Greifswald: UHGW_Bescheinigung in Steuersachen beantragen

    Wenn Sie bereits eine Steuernummer von dem Finanzamt und/oder ein Kassenzeichen von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald haben, wird um Angabe der entsprechenden Nummer gebeten.

    Wenn Sie bereits eine Steuernummer von dem Finanzamt und/oder ein Kassenzeichen von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald haben, wird um Angabe der entsprechenden Nummer gebeten.

    Voraussetzungen

    Angabe 

    • des vollständigen Vor- und Nachnamens,
    • der vollständigen Firmenbezeichnung,
    • der vollständigen Anschrift.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Vorliegend handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, weil durch die Bescheinigung in Steuersachen lediglich wertungsfreie Angaben steuerlicher Fakten mitgeteilt werden.
    Eine Beschränkung der Gültigkeitsdauer ist für die „Bescheinigung in Steuersachen“ nicht vorgesehen; es werden lediglich die aktuellen steuerlichen Fakten im Zeitpunkt der Erteilung bescheinigt. Es ist Sache der entgegennehmenden Behörde beziehungsweise des Auftraggebers zu entscheiden, für welchen Zeitraum sie die Bescheinigung als Grundlage ihrer Entscheidung gelten lassen.

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle bescheinigt die steuerlichen Fakten anhand der dort vorliegenden Kenntnisse über das Zahlungs- und Abgabeverhalten des Antragstellers. Gesonderte, vom Antragsteller einzureichende Unterlagen sind für die „Bescheinigung in Steuersachen“ insoweit nicht erforderlich.

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen die Bescheinigung per Post zu.

    Bearbeitungsdauer

    Soweit die Voraussetzungen vorliegen, wird Ihnen die Bescheinigung kurzfristig erteilt.

    Kosten

    Es können gegebenenfalls Gebühren anfallen. Genauere Auskünfte erteilt Ihnen die zuständige Stelle.

    Hinweise für Greifswald: UHGW_Bescheinigung in Steuersachen beantragen

    Für die Erteilung der steuerlichen Bescheinigung bzw. einer Unbedenklichkeitsbescheinigung werden Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erhoben.

    Für die Erteilung der steuerlichen Bescheinigung bzw. einer Unbedenklichkeitsbescheinigung werden Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 16.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 21.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 21.08.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)