20.2 Steuern
Aktuelles
Formulare und weitere Hinweise Anmeldung zur Vergnügungssteuer bei Durchführung einer einmaligen Veranstaltung Anmeldung zur Vergnügungssteuer bei Durchführung einer wiederkehrenden Veranstaltung Anmeldung zur Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Anmeldung zur Vergnügungssteuer für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit Anzeige - Aufgabe des Beherbergungsbetriebes  gem. § 8 Umsatzsteuersatzung der UHGW Anzeige - Beginn der Tätigkeit eines Beherbergungsbetriebes  gem. § 8 Umsatzsteuersatzung der UHGW Anzeige - Verlegung des Beherbergungsbetriebes  gem. § 8 Umsatzsteuersatzung der UHGW Erklärung zur Übernachtungssteuer Erklärung zur Ersatzbemessung Grundsteuer SEPA-Lastschriftmandat Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung Datenschutzinformation Grundsteuer-Ersatzbemessung Datenschutzinformation SEPA-Lastschriftmandat Datenschutzinformation Vergnügungssteuer Hier erhalten Sie Informationen zur Hundesteuer sowie die entsprechenden Formulare 20.2 - Bereich Hundesteuer
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273
Gebühren: ja
Stadtbus
Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 31 53
17461 Greifswald
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-3131(Sekretariat)
Fax: +49 3834 8536-3132
E-Mail: steuern@greifswald.de(Wichtiger Hinweis: Da es aus verwaltungsinternen Gründen derzeit nicht möglich ist, alle Mitteilungen, die per E-Mail eingehen, auch auf elektronischem Wege zu beantworten, werden die Nutzer*innen des E-Mail-Zugangs gebeten, neben der E-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift anzugeben.)
Zuständigkeit für
Greifswald
- Bescheinigung in Steuersachen beantragen
- Gewerbesteuer bezahlen
- Grundsteuer zur Ersatzbemessung anmelden
- Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
- Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten
- Übernachtungssteuer bezahlen
- Vergnügungssteuer zahlen
Stichwörter
Finanzen, Steuern