Beseitigung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung für die Beseitigung einer Anlage, die in der Denkmalliste eingetragen ist, beantragen

    Für die Beseitigung eines Denkmals, das in der Denkmalliste eingetragen ist, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag.

    Beschreibung

    Für die Beseitigung eines Denkmals, das in der Denkmalliste eingetragen ist, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag. Für den Antrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Onlineservice nutzen.

    Zum Antrag gehören Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Antrages erforderlich sind. Das sind zum Beispiel der Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Lageplan, Bauzeichnungen, Standsicherheitsnachweis und die Erklärung des Tragwerksplaners.

    Online-Dienst

    LHSN Denkmal - Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung § 7 Abs. 1 DSchuG M-V

    ID: L100027_135070724

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    Version

    Technisch erstellt am 19.06.2024 (von: Peske, Marcus)

    Technisch geändert am 19.06.2024 (von: Peske, Marcus)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Untere Bauaufsichtsbehörden

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Denkmalpflege

    Beschreibung

    Denkmale sind als Quellen und Dokumente von Geschichte und Tradition zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen. Die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege werden durch  die untere Denkmalschutzbehörde bei der Landeshauptstadt Schwerin und die oberste Denkmalschutzbehörde beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V sowie die Denkmalfachbehörde, das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V gemeinsam und abgestimmt wahrgenommen. Entsprechend des Denkmalschutzgesetzes M-V ist die untere Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Schwerin als Genehmigungsbehörde für den Vollzug des Landesdenkmalschutzgesetzes zuständig.  Auch die Denkmalliste der Landeshauptstadt wird bei der unteren Denkmalschutzbehörde geführt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
    Anzahl: 4
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
    Anzahl: 30
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
    Anzahl: 123
    Gebühren: ja

    Haltestelle Hauptbahnhof

    Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)

    Straßenbahn: 1, 4


    Haltestelle Stadthaus

    Straßenbahn: 2


    Schwerin Hauptbahnhof

    Regionalbahn: Intercity

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Bankverbindung

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00

    BIC: COBADEFF140

    Bankinstitut: Commerzbank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Weitere Informationen

    Denkmale sind als Quellen und Dokumente von Geschichte und Tradition zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen.

    Die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege werden durch  die untere Denkmalschutzbehörde bei der Landeshauptstadt Schwerin und die oberste Denkmalschutzbehörde beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V sowie die Denkmalfachbehörde, das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V gemeinsam und abgestimmt wahrgenommen.

    Entsprechend Denkmalschutzgesetz M-V ist die untere Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Schwerin als Genehmigungsbehörde für den Vollzug des Landesdenkmalschutzgesetzes zuständig. 

    Bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird die Denkmalliste der Landeshauptstadt Schwerin geführt. Sie ist auf der Internetseite veröffentlicht.

    Stichwörter

    Bauamt, Bauantrag, Bauen, Bauordnung, Denkmalamt, Denkmalpflege, Weltkulturerbe, Widerspruchsbearbeitung

    Version

    Technisch erstellt am 25.03.2015 (von: Rüthers, Klaus)

    Technisch geändert am 19.06.2024 (von: Peske, Marcus)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Bauantrag (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)

    Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

    • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
    • Amtlicher Lageplan
    • Vergleichsberechnung zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit/Unzumutbarkeit gemäß § 5 DSchG M-V
    • Bauzeichnungen
    • Standsicherheitsnachweis
    • Erklärung des Tragwerksplaners
    • Zustimmung des Grundstückseigentümers

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nein
    • Online-Dienst vorhanden: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Das Beseitigungsvorhaben muss im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften sein
    • Ergebnis zugunsten der Beseitigung aus der wirtschaftlichen Zumutbarkeitsprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Genehmigung für die Beseitigung einer Anlage (Baugenehmigung) beantragen Sie im Online-Verfahren oder in Textform. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.

    Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Genehmigungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

    Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag.

    Die Genehmigung für die Beseitigung einer Anlage (Baugenehmigung) ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

    Fristen

    • Im regulären Baugenehmigungsverfahren gibt es keine Antragsfrist und keine Genehmigungsfrist.
    • Die Genehmigung für die Beseitigung einer Anlage (Baugenehmigung) erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Innerhalb der Geltungsdauer ist die Verlängerung des Antrags um jeweils bis zu 1 Jahr möglich.
    • Bei erteilter Genehmigung für die Beseitigung einer Anlage (Baugenehmigung) muss der Beginn der Beseitigungsarbeiten (Baubeginn) mindestens eine Woche vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt werden.

    Kosten

    • mindestens EUR 60,00
    • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Bauantrags.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 01.09.2022 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)