Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Denkmalpflege

Beschreibung

Denkmale sind als Quellen und Dokumente von Geschichte und Tradition zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen. Die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege werden durch  die untere Denkmalschutzbehörde bei der Landeshauptstadt Schwerin und die oberste Denkmalschutzbehörde beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V sowie die Denkmalfachbehörde, das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V gemeinsam und abgestimmt wahrgenommen. Entsprechend des Denkmalschutzgesetzes M-V ist die untere Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Schwerin als Genehmigungsbehörde für den Vollzug des Landesdenkmalschutzgesetzes zuständig.  Auch die Denkmalliste der Landeshauptstadt wird bei der unteren Denkmalschutzbehörde geführt.

Adresse

Hausanschrift

Am Packhof 2-6

19053 Schwerin

Parkplätze

  • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
    Anzahl: 2  Gebühren: nein
  • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
    Anzahl: 30  Gebühren: ja
  • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
    Anzahl: 123  Gebühren: ja
  • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
    Anzahl: 4  Gebühren: ja

Haltestellen

  • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
    Linien:
    • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
    • Straßenbahn: 1, 4
  • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
    Linie:
    • Regionalbahn: Intercity
  • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
    Linie:
    • Straßenbahn: 2

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

Bankverbindung

Landeshauptstadt Schwerin

Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00

BIC: DEUTDEBRXXX

Bankinstitut: Deutsche Bank AG

Landeshauptstadt Schwerin

Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00

BIC: GENODEF1SN1

Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin

Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20

BIC: BYLADEM1001

Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft

Landeshauptstadt Schwerin

Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85

BIC: HYVEDEMM300

Bankinstitut: HypoVereinsbank

Landeshauptstadt Schwerin

Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97

BIC: NOLADE21LWL

Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin

Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00

BIC: COBADEFF140

Bankinstitut: Commerzbank AG

Zuständigkeit für

Weitere Informationen

Denkmale sind als Quellen und Dokumente von Geschichte und Tradition zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen.

Die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege werden durch  die untere Denkmalschutzbehörde bei der Landeshauptstadt Schwerin und die oberste Denkmalschutzbehörde beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V sowie die Denkmalfachbehörde, das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V gemeinsam und abgestimmt wahrgenommen.

Entsprechend Denkmalschutzgesetz M-V ist die untere Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Schwerin als Genehmigungsbehörde für den Vollzug des Landesdenkmalschutzgesetzes zuständig. 

Bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird die Denkmalliste der Landeshauptstadt Schwerin geführt. Sie ist auf der Internetseite veröffentlicht.

Stichwörter

Bauamt, Bauantrag, Bauen, Bauordnung, Denkmalamt, Denkmalpflege, Weltkulturerbe, Widerspruchsbearbeitung

Version

Technisch geändert am 19.06.2024

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de