Anzeige der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs einer Schießstätte Entgegennahme

    Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen

    Wenn Sie den Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte aufnehmen oder beenden, müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte müssen bei der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch angezeigt werden.

    Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.

    zuständige Stelle

    Landkreise und kreisfreie Städte in Mecklenburg-Vorpommern

    Zuständigkeit

    Das für Waffenrecht zuständige Sachgebiet / der für Waffenrecht zuständige Fachdienst

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Die Ordnungsbehörde ist für viele Bürgerinnen und Bürger der zentrale Ansprechpartner bei der Lösung von Problemstellungen im alltäglichen Leben. Hinter dem Begriff Ordnungsbehörde verbirgt sich eine Vielzahl von Aufgabenstellungen, die von unterschiedlichsten Ämtern bei den Gemeinden, Städten und Kreisen wahrgenommen werden.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
      Anzahl: 198  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
      Linie:
      • Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
    • Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Die Anzeige kann formlos erfolgen.

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte wurde vor der erstmaligen Aufstellung erteilt.  

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige muss durch den Erlaubnisinhaber bei der für den Ort der Schießstätte zuständigen Waffenbehörde erfolgen.

    Fristen

    Die Anzeige muss zwei Wochen vor der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs schriftlich oder elektronisch erfolgen.

    Kosten

    entfallen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 20.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English