Fachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Beschreibung

Die Ordnungsbehörde ist für viele Bürgerinnen und Bürger der zentrale Ansprechpartner bei der Lösung von Problemstellungen im alltäglichen Leben. Hinter dem Begriff Ordnungsbehörde verbirgt sich eine Vielzahl von Aufgabenstellungen, die von unterschiedlichsten Ämtern bei den Gemeinden, Städten und Kreisen wahrgenommen werden.

Adresse

Hausanschrift

Börzower Weg 3

23936 Grevesmühlen

Parkplätze

  • Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
    Anzahl: 198  Gebühren: nein

Haltestellen

  • Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
    Linie:
    • Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
  • Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
    Linie:
    • Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postfachadresse

Postfach 1565

23958 Wismar

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Formulare

Sprengstoff (1) - Abbrennen von pyrotechnische Gegenständen (§ 27 Sprengstoffgesetz) - Erteilung beantragen

Sprengstoff (2) - Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 - Ausnahmegenehmigung beantragen

Sprengstoff (4) - Unbedenklichkeitsbescheinigung - Erteilung beantragen

Zuständigkeit für

Kreis Nordwestmecklenburg (Mecklenburg-Vorpommern)

Version

Technisch geändert am 23.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English