Denkmaleigenschaft FeststellungOnline erledigen

    Feststellung der Denkmaleigenschaft beantragen (Eintragung in die Denkmalliste)

    Wenn Sie möchten, dass Ihr Objekt als Denkmal anerkannt wird und damit den Schutz durch das Denkmalschutzgesetz erlangt, können Sie die Feststellung der Denkmaleigenschaft und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste beantragen.

    Beschreibung

    Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Denkmale werden von der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde in einer Denkmalliste erfasst. Die Denkmallisten werden getrennt nach Bodendenkmalen, Baudenkmalen und beweglichen Denkmalen geführt. Bewegliche Denkmale werden nur in der Denkmalliste eingetragen, wenn dies wegen ihrer besonderen Bedeutung, die auch in einem historischen Ortsbezug liegen kann, angebracht erscheint. Werden bewegliche Denkmale in einer öffentlichen Sammlung betreut, so bedürfen sie nicht der Eintragung in die Denkmalliste.

    Wenn Sie möchten, dass Ihr Objekt als Denkmal anerkannt wird und damit den Schutz durch das Denkmalschutzgesetz erlangt, können Sie die Feststellung der Denkmaleigenschaft und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste beantragen. Die Denkmaleigenschaft wird entsprechend der im Denkmalschutzgesetz genannten Kriterien geprüft, beschrieben und begründet.

    Online-Dienst

    Denkmal - Antrag zur Prüfung auf Denkmaleigenschaft

    ID: L100027_135070727

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Denkmalschutzbehörden

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Denkmalpflege

    Beschreibung

    Denkmale sind als Quellen und Dokumente von Geschichte und Tradition zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen. Die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege werden durch  die untere Denkmalschutzbehörde bei der Landeshauptstadt Schwerin und die oberste Denkmalschutzbehörde beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V sowie die Denkmalfachbehörde, das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V gemeinsam und abgestimmt wahrgenommen. Entsprechend des Denkmalschutzgesetzes M-V ist die untere Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Schwerin als Genehmigungsbehörde für den Vollzug des Landesdenkmalschutzgesetzes zuständig.  Auch die Denkmalliste der Landeshauptstadt wird bei der unteren Denkmalschutzbehörde geführt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 123  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 30  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 4  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Intercity
    • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
      Linien:
      • Straßenbahn: 1, 4
      • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
    • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Bankverbindung

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00

    BIC: COBADEFF140

    Bankinstitut: Commerzbank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin

    Weitere Informationen

    Denkmale sind als Quellen und Dokumente von Geschichte und Tradition zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen.

    Die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege werden durch  die untere Denkmalschutzbehörde bei der Landeshauptstadt Schwerin und die oberste Denkmalschutzbehörde beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V sowie die Denkmalfachbehörde, das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V gemeinsam und abgestimmt wahrgenommen.

    Entsprechend Denkmalschutzgesetz M-V ist die untere Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Schwerin als Genehmigungsbehörde für den Vollzug des Landesdenkmalschutzgesetzes zuständig. 

    Bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird die Denkmalliste der Landeshauptstadt Schwerin geführt. Sie ist auf der Internetseite veröffentlicht.

    Stichwörter

    Bauamt, Bauantrag, Bauen, Bauordnung, Denkmalamt, Denkmalpflege, Weltkulturerbe, Widerspruchsbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen Eigentümer des voraussichtlichen Denkmals sein oder ein Bevollmächtigter beziehungsweise Vertretungsbefugter.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Feststellung der Denkmaleigenschaft für ein Objekt und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde beantragen. Die Eintragung kann aber auch von Amts wegen, das heißt ohne Antrag, von der zuständigen Denkmalschutzbehörde selbst vorgenommen werden.

    • Die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beurteilt die Denkmalfähigkeit sowie die Denkmalwürdigkeit.
    • Bei der Beurteilung wird das berechtigte Interesse des Eigentümers berücksichtigt.
    • Der Eigentümer wird unmittelbar über die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste von der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde informiert sowie auf die Rechte und Pflichten hingewiesen, die der Besitz eines Denkmals mit sich bringt.

    Kosten

    Die Prüfung der Denkmaleigenschaft erfolgt gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern am 21.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Kulturdenkmal

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de