Feststellung der Denkmaleigenschaft beantragen (Eintragung in die Denkmalliste)
Wenn Sie möchten, dass Ihr Objekt als Denkmal anerkannt wird und damit den Schutz durch das Denkmalschutzgesetz erlangt, können Sie die Feststellung der Denkmaleigenschaft und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste beantragen.
Beschreibung
Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Denkmale werden von der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde in einer Denkmalliste erfasst. Die Denkmallisten werden getrennt nach Bodendenkmalen, Baudenkmalen und beweglichen Denkmalen geführt. Bewegliche Denkmale werden nur in der Denkmalliste eingetragen, wenn dies wegen ihrer besonderen Bedeutung, die auch in einem historischen Ortsbezug liegen kann, angebracht erscheint. Werden bewegliche Denkmale in einer öffentlichen Sammlung betreut, so bedürfen sie nicht der Eintragung in die Denkmalliste.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Objekt als Denkmal anerkannt wird und damit den Schutz durch das Denkmalschutzgesetz erlangt, können Sie die Feststellung der Denkmaleigenschaft und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste beantragen. Die Denkmaleigenschaft wird entsprechend der im Denkmalschutzgesetz genannten Kriterien geprüft, beschrieben und begründet.
Online-Dienst
LHSN Denkmal - Antrag zur Prüfung auf Denkmaleigenschaft
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zuständige Stelle
Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Denkmalschutzbehörden
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Denkmalpflege
Beschreibung
Denkmale sind als Quellen und Dokumente von Geschichte und Tradition zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen. Die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege werden durch die untere Denkmalschutzbehörde bei der Landeshauptstadt Schwerin und die oberste Denkmalschutzbehörde beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V sowie die Denkmalfachbehörde, das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V gemeinsam und abgestimmt wahrgenommen. Entsprechend des Denkmalschutzgesetzes M-V ist die untere Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Schwerin als Genehmigungsbehörde für den Vollzug des Landesdenkmalschutzgesetzes zuständig. Auch die Denkmalliste der Landeshauptstadt wird bei der unteren Denkmalschutzbehörde geführt.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Gebühren: ja
Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Gebühren: ja
Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4
Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2
Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Bankverbindung
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00
BIC: COBADEFF140
Bankinstitut: Commerzbank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Weitere Informationen
Denkmale sind als Quellen und Dokumente von Geschichte und Tradition zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen.
Die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege werden durch die untere Denkmalschutzbehörde bei der Landeshauptstadt Schwerin und die oberste Denkmalschutzbehörde beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V sowie die Denkmalfachbehörde, das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V gemeinsam und abgestimmt wahrgenommen.
Entsprechend Denkmalschutzgesetz M-V ist die untere Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Schwerin als Genehmigungsbehörde für den Vollzug des Landesdenkmalschutzgesetzes zuständig.
Bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird die Denkmalliste der Landeshauptstadt Schwerin geführt. Sie ist auf der Internetseite veröffentlicht.
Stichwörter
Bauamt, Bauantrag, Bauen, Bauordnung, Denkmalamt, Denkmalpflege, Weltkulturerbe, Widerspruchsbearbeitung
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie müssen Eigentümer des voraussichtlichen Denkmals sein oder ein Bevollmächtigter beziehungsweise Vertretungsbefugter.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste.
Verfahrensablauf
Sie können die Feststellung der Denkmaleigenschaft für ein Objekt und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde beantragen. Die Eintragung kann aber auch von Amts wegen, das heißt ohne Antrag, von der zuständigen Denkmalschutzbehörde selbst vorgenommen werden.
- Die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beurteilt die Denkmalfähigkeit sowie die Denkmalwürdigkeit.
- Bei der Beurteilung wird das berechtigte Interesse des Eigentümers berücksichtigt.
- Der Eigentümer wird unmittelbar über die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste von der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde informiert sowie auf die Rechte und Pflichten hingewiesen, die der Besitz eines Denkmals mit sich bringt.
Kosten
Die Prüfung der Denkmaleigenschaft erfolgt gebührenfrei.
Dokumente
Eingehend
Sonstige Nachweise
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern am 21.06.2022
Stichwörter
Kulturdenkmal