Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung Zulassung

    Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen

    Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.

    Beschreibung

    Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht (zum Beispiel von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder der Baunutzungsverordnung), müssen Sie die Zulassung der Abweichung gesondert beantragen und sie begründen. Dies gilt für baugenehmigungsbedürftige, baugenehmigungsfrei gestellte sowie für verfahrensfreie Vorhaben.

    Auch wenn die Vorschriften, von denen abgewichen werden soll, nicht im Genehmigungsverfahren geprüft werden, muss trotzdem eine Zulassung beantragt werden. Die zuständige Stelle kann Ihnen dann unter bestimmten Voraussetzungen eine Zulassung für eine Abweichung, eine Ausnahme oder Befreiung erteilen. 

    Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Bauantrag - Isolierte Abweichung von Bauvorschriften beantragen

    Es ist vor Einreichung eines Bauantrages möglich, bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen Abweichungen von den Bauvorschriften eines Bauvorhabens schriftlich einen isolierten Antrag zu stellen.

    Das ist immer dann sinnvoll, wenn es sich um Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplanes handelt.

    Der Antrag auf isolierte Abweichung ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese prüft den Antrag und trifft die abschließende Entscheidung. Sie beteiligt zuvor die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Antrag vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die Abweichung nicht beurteilt werden können.

    Online-Dienst

    Bauantrag - Isolierte Abweichung von Bauvorschriften beantragen

    ID: L100027_123901545

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    Sprache

    Deutsch

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    Englisch

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    zuständige Stelle

    • Bei baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Vorhaben:
      • untere Bauaufsichtsbehörde
    • Sonst (bei verfahrensfreien Vorhaben)
      • Gemeinde, in welcher das Vorhaben durchgeführt werden soll.

    Ansprechpartner

    Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Garnisonsstraße 1

    19288 Ludwigslust

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1

    19092 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03871 722-6302(Frau Morland (Dezentraler Service))

    Telefon Festnetz: 03871 722-6301(Frau Schumacher (Dezentraler Service))

    Telefon Festnetz: 03871 722-6300(Herr Kebschull (FDL))

    E-Mail: andreas.wissuwa@kreis-lup.de

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Bauantrag

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amt Grabow

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    19300 Grabow

    Parkplätze

    • Parkplatz: Marktplatz
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rosenstraße
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Marktplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 038756 503-47

    Telefon Festnetz: 038756 503-0

    E-Mail: info@grabow.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Grabow

    Empfänger: Stadt Grabow

    IBAN: DE60 1405 2000 1520 0000 45

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg- Schwerin

    Weitere Informationen

    Besuche sind nach Terminvereinbarung und unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften weiterhin möglich.

    Ab sofort gilt aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens für Besucher-/innen der Verwaltung die 3-G-Regelung. Zutritt erhalten daher nur nachweislich Geimpfte, Genesene und Getestete.

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

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    FG Bauordnung

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    Hausanschrift

    Garnisonsstraße 1

    19288 Ludwigslust

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    Kontaktperson

    Formulare

    Bauantrag - Isolierte Abweichung von Bauvorschriften beantragen

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllten Antrag mit Begründung für die Abweichung
    • Einzelfallabhängig weitere Unterlagen (Bauvorlagen bei nicht verfahrensfreien Vorhaben):
      • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte und der Lageplan
      • Bauzeichnungen
      • Baubeschreibung
      • Nachweis der Standsicherheit
      • Nachweis des Brandschutzes
      • Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Festsetzungen darüber enthält
      • Gegebenenfalls weitere Unterlagen

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nein
    • Online-Dienst vorhanden: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften kann zugelassen werden, wenn sie mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Dabei ist auch der Zweck der jeweiligen Anforderung, von der abgewichen soll, zu berücksichtigen und die öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange zu würdigen.

    Eine Ausnahme von baurechtlichen Vorschriften (Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung) kann zugelassen werden, wenn sie nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen ist (Ausnahme von baurechtlichen Vorschriften).

    Eine Befreiung von baurechtlichen Vorschriften (Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung) kann zugelassen werden, wenn sie Grundzüge der Planung nicht berührt und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und:

    • Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, die Befreiung erfordern oder
    • die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
    • die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.

    Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Bauantrag - Isolierte Abweichung von Bauvorschriften beantragen

    Der Antrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Bauformulare zu stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Zulassung der Abweichung gesondert bei der zuständige Stelle, auch wenn ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird, und nennen Sie im Antrag die Gründe für die Abweichung.

    Die Bauaufsichtsbehörde beziehungsweise die Gemeinde prüft, ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Abweichung, der Befreiung oder Ausnahme vorliegen und beteiligt gegebenenfalls weitere Behörden und die Nachbarn. Sie erhalten dann einen Bescheid darüber, ob die Abweichung zugelassen oder abgelehnt wird.

    Fristen

    • keine

    Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Bauantrag - Isolierte Abweichung von Bauvorschriften beantragen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    • keine

    Kosten

    • Gebührenrahmen für die Zulassung einer Abweichung von einer Vorschrift des Bauordnungsrechts: 50,00 - 5.420,00 EUR
    • Gebührenrahmen für die Zulassung einer Ausnahme oder Befreiung nach § 31 oder § 34 Absatz 2 Halbsatz 2 des Baugesetzbuches: 65,00 - 2.910,00 EUR

    Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Bauantrag - Isolierte Abweichung von Bauvorschriften beantragen

    Die Entscheidung zu einem Antrag ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Baugebührenverordnung - BauGebVO M-V, Anlage 1.

    Gebühren nach der Baugebührenverordnung - BauGebVO M-V.

    Die Höhe der Gebühren richtet sich hierbei nach:

    • der Art des zu errichtenden Vorhabens
    • dem Brutto-Rauminhalt des zu errichtenden Vorhabens
    • einem rechnerisch ermittelten Bauwert (nicht nach den individuellen Baukosten)

    Bemerkungen

    Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Bauantrag - Isolierte Abweichung von Bauvorschriften beantragen

    Die Bearbeitungsdauer ist insbesondere abhängig von der Art des Vorhabens bzw. den gestellten Fragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Nutzungsänderung, Gewächshäuser, Warenautomaten, Wochenendhäuser auf Campingplätzen, eingeschossige Gebäude und Garagen einschließlich überdachter Stellplätze bestimmter Größe, Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung, Carport, Folientunnel, Werbeanlagen, Mauern und Einfriedungen, Instandhaltungsarbeiten, Brunnen, Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, Solaranlagen: Klein-windkraftanlagen, Außenwandbekleidungen, diverse Behälter, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen, Gartenlauben in Kleingartenanlagen, Beseitigung, Stellplatz, Terrassenüberdachungen, Garagen, Aufschüttungen und Abgrabungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de