Angelerlaubnis beantragen

    Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung des Fischfanges in jedem Fall auch eine Angelerlaubnis erforderlich. Diese werden gewässerspezifisch i.d.R. als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten erteilt.

    Beschreibung

    Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung des Fischfanges in jedem Fall auch eine Angelerlaubnis erforderlich. Diese werden gewässerspezifisch in der Regel als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten erteilt.

    Für die Binnengewässer wird die Angelerlaubnis in der Regel durch den Eigentümer oder Pächter des Gewässers ausgestellt. Auskunft können hierzu die Fischereiunternehmen, Anglerverbände/-vereine und teilweise die Kommunen oder Angelserviceläden geben. Die größeren Fischereiberechtigten in M-V bieten seit einiger Zeit auch die Möglichkeit, über Online-Shop eine Angelerlaubnis zu erhalten.

    Für die Küstengewässer des Landes M-V ist ebenfalls eine Angelerlaubnis erforderlich. Zu den Küstengewässern gehören die sogenannten inneren Küstengewässer (Wismarbucht, Salzhaff, Darßer Boddenkette, Strelasund, Kubitzer Bodden, Gr. u. Kl. Jasmunder Bodden, Greifswalder Bodden, Peenestrom, Achterwasser, Stettiner Haff) und die Ostsee, soweit sich die deutsche Gebietshoheit (12-Seemeilen-Zone) erstreckt. Das Land M-V ist für diese Gewässer fischereiberechtigt, sofern nicht Dritte ein Fischereirecht besitzen.

    Online-Dienst

    Angelerlaubnis für Küstengewässer

    ID: L100027_110075955

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    • giropay
    • Mastercard
    • Visa Karte
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    Version

    Technisch erstellt am 04.06.2019 (von: Weber, Thomas)

    Technisch geändert am 12.08.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Binnengewässer:

    Für die Binnengewässer wird der Angelerlaubnisschein in der Regel durch den Eigentümer oder Pächter des Gewässers ausgestellt. Auskunft können hierzu die Fischereiunternehmen, Anglerverbände/-vereine und teilweise die Kommunen oder Angelserviceläden geben.

    Die größeren Fischereiberechtigten in M-V bieten seit einiger Zeit auch die Möglichkeit, über Online-Shop Angelerlaubnisse zu beantragen. Wählen Sie bei den unteren Links den Fischereiberechtigten aus, um weitere Informationen zu erhalten (Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Qualität der Anbieter):

    • Weiter mit Landesanglerverband MV e.V. für seine Pachtgewässer         
    • Weiter mit Fischerei- und Verarbeitungsbetrieb Dehmel für seine Pachtgewässer
    • Weiter mit Seenfischerei "Obere Havel" e.G. für ihre Pachtgewässer            
    • Weiter mit Fischerei Müritz-Plau GmbH für ihre Pachtgewässer 
    • Weiter mit Online-Shop Fiskado für weitere Fischereiberechtigte                    

    Küstengewässer:

    Das Land M-V ist für die Küstengewässer des Landes M-V fischereiberechtigt, sofern nicht Dritte ein Fischereirecht besitzen. Die Angelerlaubnis für diese Küstengewässer kann bei der oberen Fischereibehörde (Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern - LALLF) sowie bei vielen Angelserviceläden, Fremdenverkehrs- und Kurverwaltungen in der Küstenregion und darüber hinaus persönlich erworben werden. Die Angelerlaubnis der oberen Fischereibehörde gilt nicht für Fischereirechte von Dritten. Hier benötigen Sie eine andere Angelerlaubnis.

    Wählen Sie bei den unteren Links den Fischereiberechtigten aus, um weitere Informationen zu erhalten:

    • Weiter mit "obere Fischereibehörde - LALLF" für die Küstengewässer des Landes M-V mit Ausnahme der Fischereirechte von Dritten
    • Weiter mit "Stadt Usedom" für Teile des Usedomer Sees (Ratsfisch- und Bauhofwasser),
    • Weiter mit Landesanglerverband MV e.V.
      • für Teile des Usedomer Sees (Priesterwasser; das Fischereirecht besitzt die Kirche zu Usedom),
      • für westlich der Mündung der Harkenbäk bis Landesgrenze zu Schleswig-Holstein (Lübsche Fischereirecht)
    • Weiter "Hanse- und Universitätsstadt Rostock"  für die Unterwarnow und im Breitling.

    Für den Bereich des westlichen Saaler Bodden existiert neben dem Fischereirecht des Landes MV ein Mitfischereirecht/Koppelfischereirecht für die Stadt Ribnitz-Damgarten (in diesem Bereich gilt sowohl die Angelerlaubnis für die Küstengewässer des Landes MV als auch die Angelerlaubnis der Stadt Ribnitz-Damgarten).

    Ansprechpartner

    Dezernat LALLF 710

    Adresse

    Hausanschrift

    Thierfelderstraße 18

    18059 Rostock

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000 Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle. Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich.  Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben! Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft Persönlicher Kontakt/Sprechzeiten sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Rufen Sie bei Bedarf gern an.

    Version

    Technisch erstellt am 01.11.2023 (von: eLIAS, POCAR)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Kohl, Birgit)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine freien Angelgewässer. Die Ausübung des Fischfanges ohne eine Angelerlaubnis ist Fischwilderei, welche als Straftat nach § 293 Strafgesetzbuch verfolgt werden kann.

    Verfahrensablauf

    Die Angelerlaubnis für die Binnengewässer  wird in der Regel durch den Eigentümer oder Pächter des Gewässers ausgestellt.

    Die Angelerlaubnis für die Küstengewässer kann bei der oberen Fischereibehörde (LALLF) sowie bei vielen Angelserviceläden, Fremdenverkehrs- und Kurverwaltungen in der Küstenregion und darüber hinaus persönlich erworben werden (der Besitz eines gültigen Fischereischeins wird vorausgesetzt). Eine Adressliste der Ausgabestellen von Angelerlaubnissen für Küstengewässer M-V finden Sie unter nachstehendem Link.

    • Bei einer Antragstellung direkt beim LALLF (per Post, Fax oder E-Mail) ist neben Namen, Vornamen und Rücksendeadresse auch das Geburtsdatum anzugeben.
    • Die Angelerlaubnis für die Küstengewässer kann auch online erworben werden. Die Angelerlaubnis wird als PDF-Dokument an die E-Mail-Adresse gesandt und kann dann auf einem Smartphone mitgeführt oder ausgedruckt werden.
      • Online-Dienst der oberen Fischereibehörde (LALLF) - Bezahlung mit Kreditkarte (Mastercard, Visa), PAYPAL oder über Giropay
      • Onlineshop Fiskado - Bezahlung über PAYPAL, KLARNA, Mastercard, VISA

    Kosten

    • Jahresangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 30,00
    • Jugendjahresangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 10,00
    • Jahresangelerlaubnis für Schwerbehinderte Küstengewässer M-V: EUR 10,00
    • Wochenangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 12,00
    • Tagesangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 6,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Schwerbehinderte:

    • Personen im Sinne des § 7 Abs. 7 LFischG (Inhaber eines Schwerbehindertenausweises), die eine vergünstigte Jahresangelerlaubnis erwerben möchten, können dies bei jeder Ausgabestelle erledigen. Wer keine Ausgabestelle in seiner Wohnortnähe hat, kann auch einen formlosen Antrag mit der Rücksendeadresse, dem Geburtsdatum und einer Kopie des Schwerbehindertenausweis per Post oder E-Mail an die obere Fischereibehörde übermitteln.

    Angeln durch Kinder:

    • Die Hinweise sind nachfolgend verlinkt:

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern am 16.03.2015

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2015 (von: Böhm, Kathleen)

    Technisch geändert am 06.08.2024 (von: Kohl, Birgit)

    Stichwörter

    Angelschein Küstengewässer, Boddenkarte, Fischereierlaubnis, Angelkarte, Angelschein Ostsee

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)